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Jahr: 2010

/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf

- S.23

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- 249 -

jetzt mit der neuen Abteilungsleiterin
Mag.a Schnegg-Seeber darüber gesprochen und dieses Anliegen vorgetragen. Ich
habe dargelegt, dass es eine klare
Wohlmeinung der Stadtführung und des
Umweltschutzausschusses gibt. Der
politische Wille ist eindeutig gegeben und
daher sollte man dieses Projekt umsetzen.
Der Vorschlag der Sachverständigen war,
dass Ausgleichsflächen zur Verfügung
gestellt werden. Dazu sind wir in der Lage,
weil wir anlässlich der Sanierung des
Kalvarienberges diese Steilhangflächen
angekauft haben. Diese könnte man
praktisch zu diesem geschützten Landschaftsteil geben und einen flächengleichen Tausch machen.
Nachdem bereits jahrelang an diesem
Projekt gearbeitet wird, sollte man das
endlich über die Bühne bringen. Es ist
sinnlos unter Umständen immer wieder
Anträge zu stellen, wenn dort eine größere
Festlichkeit stattfindet. Manchmal feiern
auch die Türken dort Hochzeiten, die Tage
dauern. Es müssen immer wieder
unnötige Verfahren auf Flächen, die längst
dem geschützten Landschaftsteil entzogen
wurden, durchgeführt werden.
Dieser Teich wurde künstlich angelegt und
hat keinen natürlichen Zufluss. Damals
war dies eine technische Möglichkeit, um
die Dachflächen besser zu fassen. Der
Teich hat keine besondere ökologische
Qualität und ist ein erhebliches Gefährdungspotenzial. Deshalb wünscht sich die
Arzler Bevölkerung, dass dieser beseitigt
wird.
Das ganze Anliegen ist längst auf Schiene
und kann dem Stadtsenat zugewiesen
werden. Außerdem geht es auch um die
Sanierung des Spielplatzes bzw. Ausstattung von Geräten. Allerdings muss ich
darauf hinweisen, dass der Budgeteinsatz
für die Spielgeräte von € 100.000,-- auf
€ 50.000,-- gekürzt wurde und damit auch
die Möglichkeiten Ersatzgeräte bzw.
zusätzliche Geräte anzuschaffen beschränkt sind.
Ich würde bitten, dass dies im Stadtsenat
möglichst rasch in der Weise behandelt
und seitens der Mag.-Abt. II, Allgemeinen
Bezirks- und Gemeindeverwaltung, die
entsprechende Abänderung der Verordnung vorgenommen wird, um den
GR-Sitzung 25.3.2010

gerechtfertigten Wünschen der ArzlerInnen auch entsprechen zu können.
GR Mag. Fritz: Ich bin etwas anderer
Meinung als der geschätzte erste Vizebürgermeister und ersuche daher um
getrennte Abstimmung zu Punkt 1. dieses
Antrages.
Die Wünsche, den Spielplatz - wenn es
budgetär möglich ist - zu sanieren, sind
legitim. Den künstlich angelegten Teich,
der mit dem Landschaftsschutz nicht
wirklich etwas zu tun hat, zu beseitigen,
die Müllinsel entweder zu verlegen oder
anders zu gestalten, damit es nicht in den
angrenzenden landschaftsgeschützten
Teil das Altpapier bei Föhn hineinweht,
sind alles berechtigte Anliegen. Das ist
auch der Grund, warum der Landesumweltanwalt einem Antrag auf Außerschutzstellung sehr skeptisch gegenüberstehen
würde.
Ich habe mir die Verordnung der Frau
Bürgermeisterin aus dem Jahre Schnee
angesehen, mit der wir diesen geschützten Landschaftsteil eingerichtet haben.
Dort steht, dass laut § 4 dieser Verordnung bestimmte Eingriffe, insbesondere
die Beseitigung von .... verboten sind.
Nachher gibt es einen § 5, der besagt,
dass es natürlich auch im geschützten
Landschaftsteil die Möglichkeit von
Ausnahmebewilligungen gibt.
"Insbesondere immer dann, wenn es das
Naherholungsbedürfnis der örtlichen
Bevölkerung fordert."
Ich behaupte, dass man Spielgeräte auf
einem bestehenden Spielplatz auch mit
einer Ausnahmegenehmigung sanieren
kann. Ein Teich, welcher nicht Teil der
geschützten Landschaft ist, sondern
nachträglich künstlich angelegt wurde ist
für nichts gut, außer um die Müllinsel
besser abzuschirmen, damit es den
Schmutz bei Föhn nicht in den geschützten Landschaftsteil zwischen die Bäume
weht. Daher wird man diesen mit einer
Ausnahmegenehmigung rückbauen
können.
Daher bin ich dagegen, dass man als
erstes den Landschaftsschutz aufhebt. Ich
bin dafür, dass man, überall dort, wo es
sinnvoll ist - weil es berechtigte Anliegen
der Bevölkerung gibt - über Ausnahmege-