Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf
- S.24
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nehmigungen nachdenken und nicht
einfach sagen sollte, es gibt allenfalls
Widersprüche bzw. Nutzungskonflikte und
daher wird der Landschaftsschutz als
erstes aufgehoben.
Aus diesem Grund habe ich beim Stadtteilausschuss Arzl gegen den Punkt 1.
gestimmt. Ich bin für alle gewünschten
Maßnahmen, sofern diese finanzierbar
sind. Man kann aber deshalb nicht den
Landschaftsschutz aufheben.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich möchte eine
Anregung sowie eine Bitte in den Raum
stellen. Der Spielplatz, welcher derzeit
über einige armselige Geräte verfügt, ist
an und für sich hinsichtlich der Beschaffenheit recht spannend. Es gibt dort ein
sehr steiles Gelände, welches ideal wäre,
etwas Geländetaugliches zu gestalten.
Wir haben heute dem Stadtsenat einen
Antrag zugewiesen, das zuständige Amt
zu ersuchen, ein Pilotprojekt für eine
partizipative Spielplatzplanung zu erstellen. Ich glaube, das wäre in diesem
Bereich super. Man braucht nicht viel
Geld, denn dort hilft einem die Topografie,
um ein lässiges Spielgelände zu gestalten.
Man könnte hier Dr. Peter Egg, Verein
"Junge Menschen denken, reden &
gestalten MIT" einschalten. Das hat man
beim Spielplatz am Lohbach gemacht,
welcher super geworden ist. Wir würden
mit unserem heutigen Beschluss das
Ansinnen der ArzlerInnen geradezu ideal
verknüpfen. Das ist meine Anregung und
Bitte.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
muss eine Ergänzung machen, weil der
Umweltanwalt und auch der Naturschutzsachverständige ihre Ausführungen
zweigeteilt haben. Zum einen betreffend
das Areal des Vereinsheimes Arzl, des
Spiel- und Parkplatzes. Das ist eine
Fläche, die de facto durch die Nutzung
bereits herausgenommen wurde.
Der ursprüngliche Antrag hat aber auch
die Herausnahme tiefer liegender Flächen
beinhaltet, die eigentlich früher fast eine
Mülldeponie waren und jetzt mit nicht
standortgemäßem Gehölz zugewachsen
sind. Dipl.-Ing. Steiger hat vorgeschlagen,
diese Flächen herauszunehmen. Das ist
mindestens eine genauso große Fläche
GR-Sitzung 25.3.2010
und dagegen haben sich sowohl der
Umweltanwalt als auch der Naturschutzsachverständige in ihrem Gutachten
gewandt. Wenn schon Herausnahme,
dann soll eine entsprechende Ersatzfläche
geschaffen werden.
Wenn wir nur den oberen Teil herausnehmen und eine Ersatzfläche zur Verfügung
stellen, können wir den Intentionen sowohl
des Umweltanwaltes als auch des
Naturschutzsachverständigen weitestgehend entsprechen. So habe ich das mit
der Abteilungsleiterin Mag.a SchneggSeeber abgesprochen. Das heißt, dass
der ursprüngliche Antrag in etwa halbiert
wird.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich würde es
interessant finden, wie man neben diesen
ganzen geselligen Vereinsveranstaltungen
dazu kommt, dass es in dem geschützten
Landschaftsbereich auch diese Wertstoffsammelinsel gibt. Es ist schon die Frage,
ob das Gesetz soweit zu interpretieren ist,
dass die Wertstoffsammelinsel dort auch
noch Platz hat. In diesem Dialog habe ich
mich gefragt, was das eine mit dem
anderen zu tun hat.
Ich finde, dass wir den
gesamten Antrag mit allen drei Punkten
dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuweisen können.
Wenn die Situation so ist, wie es Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger dargelegt hat,
dass es einen Abgleich mit anderen
Flächen gibt und de facto das obere
Grundstück durch die tatsächliche
Nutzung herausgenommen wurde, sollten
wir das von unseren Naturschutz- bzw.
Umweltbeauftragten prüfen lassen. Dann
können wir gesamthaft zu einem Ergebnis
kommen.
Den ersten Punkt jetzt sofort abzulehnen
und die anderen zwei Punkte dem
Stadtsenat zuzuweisen, würde ich
aufgrund dieser Diskussion für nicht richtig
halten. Daher bitte ich alle drei Punkte
dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv.
Kaufmann.