Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf

- S.25

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- 251 -

GRin Dr.in Waibel: Sicher sind Spielplätze
in einem sehr steilen Gelände oder dort,
wo die Natur einbezogen werden könnte,
für Kinder etwas Spannendes. Allerdings
haben wir inzwischen das Problem, dass
wir aufgrund der rechtlichen Bedingungen
und Haftungsfragen bei den Spielplätzen
inzwischen unheimliche Gratwanderungen
machen müssen, um überhaupt natürliche
Bäume oder Ähnliches zum Klettern in
einem Spielplatz zu inkludieren.
Vielleicht wäre es einmal spannend eine
Diskussion über die Haftung zu führen.
Was wir uns nämlich inzwischen alles
selbst verbaut haben, ist gewaltig.

ort im Bereich des Vereinsheimes
Arzl ausfindig zu machen.
Ich denke, dass man diesen
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuweisen soll.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtteilausschusses Arzl
vom 9.3.2010 (Seite 251) wird angenommen.

18.

Mehrheitsbeschluss Punkt 1. (gegen
8 GRÜNE):

Rainer-Rochelt Annia, Generalsanierung des Objektes Falkstraße 7, Förderungsansuchen
nach dem Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

Beschluss Punkt 2. und 3. (einstimmig):
Der Antrag des Stadtteilausschusses Arzl
vom 9.3.2010 (Seite 248) wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.

17.4

I-OEF 49/2010
Wertstoffsammelinsel beim
Vereinsheim Arzl, Adaptierung

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtteilausschusses Arzl vom
9.3.2010:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die zuständigen Ämter werden mit der
Prüfung beauftragt, ob es möglich ist,
1.

2.

die Befestigung des Untergrundes
samt Drainage des bestehenden Bereiches der Wertstoffsammelinsel
beim Vereinsheim Arzl, sowie
die Errichtung einer baulichen und
optischen Abgrenzung der Wertstoffsammelinsel durch einen Zaun mit
Schutzfolie (analog der neuen Wertstoffsammelinsel Dr.-Hans-KlockerStraße) oder eine pflanzliche Abgrenzung

herbeizuführen, oder
3.

anstelle des jetzigen Standortes einen
den oben erwähnten Voraussetzungen entsprechenden Alternativstand-

GR-Sitzung 25.3.2010

IV 2029/2010

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 10.3.2010:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG)
gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der
Eigentümerin des Objektes Falkstraße 7,
Annia Rainer-Rochelt, für die Generalsanierung einen nicht rückzahlbaren
Baukostenzuschuss in der Höhe von
€ 81.420,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.

19.

IV 3506/2010
Stadtgemeinde Innsbruck,
Haftung für ein von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) zur Errichtung des Objektes Gymnasium Höttinger Au
aufzunehmendes Darlehen

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 24.3.2010:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Bürgschaft in Form einer Ausfallshaftung nach § 1356 ABGB für die Rückzahlung eines Darlehens in der Höhe von
€ 20.000.000,-- (Laufzeit zehn Jahre,
Zinssatz 0,32 %-Punkte über dem 6-Monats-EURIBOR mit halbjährlicher Anpas-