Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf
- S.39
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dazu. Ich sehe das als ein Pilotprojekt,
welches man nach zwei Jahren evaluieren
kann. Es gibt rund um dieses Thema viele
Aspekte. Viele unter uns haben Recht,
aber viele auch Unrecht. Dieses Thema
sollte diskutiert und dann umgesetzt
werden. Wir stimmen hier zu.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Beim
Film heißt das Pilotfilm und nicht
Pilotprojekt.)
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Ich möchte mich
aufgrund dieser Diskussion und
persönlicher Überlegungen der Stimme
enthalten.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von Bgm.-Stellv. Kaufmann, 1 Stimme;
gegen GR Carli, GR Mag. Fritz, GRin
Dr.in Krammer-Stark, GR Pichler und GRin
Mag.a Pitscheider und StRin Mag.a
Schwarzl, 6 Stimmen):
Die Erlassung der beiliegenden Verordnung A) wird angenommen.
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Bei der Verordnung Änderung betreffend der Zone 11
(St. Nikolaus) und zwar nördlich der
Riedgasse im Bereich Probstenhofweg,
geht es um eine Erweiterung der Zone, da
es dort Parkplatznot gibt. Die Zone wird
um den Straßenzug erweitert, damit die
andere Straßenseite inkludiert ist. Man will
dadurch das Parkverhalten verbessern.
GR Mag. Fritz: Zur Sicherheit füge ich
Folgendes hinzu: Wir stimmen dieser
vernünftigen Maßnahme zu, auch wenn
sie nicht das Problem der Hundstrümmerln
löst und den Weltfrieden weiterbringt.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Danke
für diese sehr schlüssige Begründung.
Beschluss (einstimmig):
Die Erlassung der beiliegenden Verordnung B) wird angenommen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger übergibt
den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Kaufmann.
GR-Sitzung 25.3.2010
22.
II SV 1942e/2009
Verordnung des Gemeinderates
der Landeshauptstadt Innsbruck
über die Erhebung einer Abgabe
für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen (Innsbrucker Parkabgabeverordnung IPAbgVO 2006), Änderung
betreffend Bewirtschaftung des
Waldparkplatzes "Hawaii"
Bgmin Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 24.3.2010,
beiliegenden Entwurf einer Änderung der
Verordnung des Gemeinderates der
Landeshauptstadt Innsbruck über die
Erhebung einer Abgabe für das Parken
von mehrspurigen Kraftfahrzeugen
(Innsbrucker Parkabgabeverordnung IPAbgVO 2006) betreffend Bewirtschaftung des Waldparkplatzes "Hawaii", zu
beschließen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Diese
Verordnung geht auf einen Antrag zurück,
den ich ursprünglich im Stadtsenat gestellt
habe, nämlich diesen Waldparkplatz zu
errichten.
Der Stadtsenat hat eine Besichtigung vor
Ort durchgeführt. Die Mag.-Abt. III, Landund Forstwirtschaft, hat gemeint, sie kann
im Rahmen des Budgets diese Parkplätze
anlegen. Tatsache ist, dass wir in diesem
Gebiet einen erheblichen Parkplatzbedarf
haben. Die Leute stellen im Wald und auf
den Forststraßen ihre Autos ab.
Mein Antrag im Stadtsenat hat die
Gebührenpflicht nicht beinhaltet, sondern
nur die Errichtung dieses Parkplatzes.
Dieser ist derzeit in Bearbeitung. Ich
möchte mich grundsätzlich aus zwei
Gründen gegen die Gebührenpflicht
aussprechen:
Wir haben an und für sich doch einige
Parkplätze an der Peripherie von Innsbruck, wenn ich an die Hungerburg, den
Baggersee und an den Planötzenhof
denke. Eigentlich funktioniert das insofern
bestens, weil dies Parkplätze für Personen
sind, die unsere Natur bzw. den Baggersee genießen wollen und damit auch dem
Bedarf entsprechend diese Parkplätze
nutzen. Daher besteht keine Notwendigkeit, hier durch Gebühren eine Steuerung
zu veranlassen.