Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 01-Protokoll-29-01-2020.pdf
- S.26
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Bgm. Willi unterbricht um 16:20 Uhr die Sitzung für die Wahl des Vorsitzes des Personalausschusses und bittet die Mitglieder
desselbigen zu sich. Nach Feststellung der
Beschlussfähigkeit werden die Beratungen
unter Vorsitz von Bgm.-Stellv.in
Mag.a Schwarzl um 16:50 Uhr wieder fortgesetzt.
15.
MagIbk/10991/MD-SO/3
Neubau des Management Center
Innsbruck (MCI) am Fenner-Areal,
Beschluss über Grundsatzvereinbarung 3. Entwurf (Letter of Intent)
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 18.12.2019:
1.
Die Stadt Innsbruck bekennt sich zur
Stärkung des Bildungs-, Wissenschafts- und Universitätsstandortes
Innsbruck und zum Projekt des Landes
Tirol "Neubau MCI Campus mit PKWTiefgarage" am Fenner-Areal in Innsbruck. Es wird daher die vorliegende
Grundsatzvereinbarung (3. Entwurf)
zwischen den ProjektpartnerInnen
Land Tirol, Stadt Innsbruck, Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG),
SOWI-Investor-Bauträger GmbH (SIB)
und dem MCI Management Center
Innsbruck (MCI) abgeschlossen.
Punkt 5. der vorliegenden Grundsatzvereinbarung gilt dabei mit der Maßgabe, dass der dort genannte Kaufpreis
von € 40.000,-- pro Stellplatz, den die
SIB-GmbH zu zahlen hat - entgegen
der Formulierung in der Grundsatzvereinbarung -, sich inklusive Umsatzsteuer versteht. Damit ist klarstellend
festzuhalten, dass das Land Tirol als
Verkäufer gegenüber der SIB zur Umsatzsteuer optiert und eine umsatzsteuergerechte Rechnung auszustellen hat
(Entgelt netto € 33.333,33 zuzüglich
20 % Mehrwertsteuer; § 6 Abs. 1 Z 9
lit. c in Verbindung mit Abs. 2 UStG).
2.
Sollte die Gesellschafterweisung an die
IIG aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, werden die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, und die
IIG beauftragt, die notwendigen
Schritte zur Rückübertragung jenes
Teiles des Grundstücks (Parzelle
Gp. 583/2 in EZ 1601, KG 81113 Innsbruck) an die Stadt Innsbruck, welches
für die Realisierung des MCI-Neubaus
notwendig ist (9.355 m2), zu veranlassen und den städtischen Gremien zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Die IIG wird beauftragt, die vorliegende
Grundsatzvereinbarung (3. Entwurf) zu
unterfertigen (Gesellschafterweisung)
und mit dem Land Tirol einen entsprechenden Baurechtsvertrag zu verhandeln.
GR-Sitzung 29.01.2020
3.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird beauftragt, die auf die Stadt Innsbruck zukommenden Finanzierungserfordernisse ab dem Jahresvoranschlag der
Landeshauptstadt Innsbruck für das
Rechnungsjahr 2021 vorzusehen und
für diese auf die Stadt Innsbruck entfallenden Projektkosten den Beirat für
Großprojekte im Sinne des Beschlusses des Gemeinderates vom
18.07.2019 zu befassen.
Bgm.-Stellv. Gruber: Ich möchte die Aussage, die ich in der Sitzung des Stadtsenates tätigte, auch hier zu Protokoll geben, damit alle Fraktionen des Gemeinderates auf
demselben Wissenstand sind. Die Wochen
ziehen in das Land, in Bezug auf den Bustourismus sind wir nicht Herr der Lage und
wir müssen so rasch wie möglich zu einer
Lösung bezüglich des Busparkplatzes kommen!
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl und ich arbeiten gemeinsam mit den Magistratsabteilungen ein Gesamtkonzept aus. Wenn das
Projekt rund um das Management Center
Innsbruck (MCI) endlich in die Realisierungsphase kommt, müssen wir das Zeitfenster beachten, dass wir für die Realisierung einer entsprechenden Lösung für den
touristischen Busverkehr benötigen. Nicht,
dass dann unser schönes MCI hier steht,
wir aber im Themenfeld des Bustourismus
keine Lösung gefunden haben. Das wird
eine Aufgabe für die kommenden Wochen
und Monate sein!
GR Mag. Stoll: Ich werde dem Antrag zwar
zustimmen, möchte aber dennoch meine
Bedenken äußern. Bei diesem Projekt passierte sehr viel, bis es endlich in die Gänge