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Jahr: 2010

/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf

- S.50

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- 276 -

bringt daraufhin diese Anfragen zur
Kenntnis.
32.1

I-OEF 50/2010
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), Beteiligung an einer
Stadtwerke-Kooperation zum
Bezug von Strom aus einem an
der Ostsee am Standort des ehemaligen DDR-Kernkraftwerkes
Greifswald zu errichtenden
Steinkohlekraftwerkes, Konsequenzen, Mittelrückerstattung,
Investierung zur Errichtung von
Off-Shore-Windkraftanlagen (Die
Innsbrucker Grünen)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die
dringende Anfrage der Innsbrucker
Grünen:
Am 11.12.1009 hat Dong Energy das
Planungsaus für das geplante Steinkohlekraftwerk Lubmin an der Ostsee verkündet. Damit ist auch eine Option der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
eine Strombezugsoption in der Höhe von
30 Megawatt (MW) aus diesem Kraftwerk
obsolet.
In Beantwortung einer entsprechenden
Anfrage der Innsbrucker Grünen im
Jänner 2010 wurde deutlich, dass
-

die IKB die Konsequenzen daraus
und die erforderlichen Maßnahmen
prüft. Die IKB hat ja Gesellschaftsanteile an der Planungsgesellschaft nicht an der Errichtungsgesellschaft;

-

daher war zum damaligen Zeitpunkt
die Option immer noch aufrecht, was
mit der Beteiligung der IKB an der
Planungsgesellschaft zusammen
hängt. Im Jänner 2010 liefen Gespräche, wie es weitergehen soll;

-

-

die IKB weiters Geschäftsanteile an
einer Projektgesellschaft zur Errichtung von Off-Shore-Windkraftanlagen
und daraus die Möglichkeit, 40 MW
Erzeugungsleistung zu beziehen, erworben hat;
die dafür getätigten Investitionen
ebenso wie jene im ad acta gelegten
Steinkohlekraftwerk Lubmin unter

GR-Sitzung 25.3.2010

Hinweis auf das Aktienrecht verschwiegen werden.
Die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin wird daher ersucht, folgende
Fragen zu beantworten:
1.

Wurden die Konsequenzen des
Planungsaus von Lubmin für die an
der Planungsgesellschaft beteiligte
IKB bereits geprüft?

2.

Wenn ja, mit welchem Ergebnis, bzw.
bis wann ist mit einem solchen zu
rechnen?

3.

Mittel in welcher Höhe hat die IKB für
die Beteiligung an der Planungsgesellschaft für das Steinkohlekraftwerk
Lubmin bezahlt, wie viel erhält sie
nach Scheitern des Projektes zurück?

4.

Mittel in welcher Höhe hat die IKB für
die Beteiligung an einer Projektgesellschaft zur Errichtung von OffShore-Windkraftanlagen investiert,
und wie heißt diese Projektgesellschaft bzw. wo sollen diese OffShore-Windkraftanlagen errichtet
werden?

Mag.a Schwarzl, Carli, Mag. Fritz, Hof,
Dr.in Krammer-Stark und Mag.a Pitscheider, alle e. h.
Eine allfällige Antwortverweigerung der
IKB unter Hinweis auf das Aktienrecht bitte
ich Sie, sehr geehrte Frau Bürgermeisterin
und Eigentümervertreterin, als selbstbewusste Eigentümervertreterin das
zumindest zu hinterfragen.
Der § 118 des Aktiengesetzes (AktG) sieht
vor,
"dass jedem Aktionär in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheit
der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch
auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden,
soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen
Unternehmen einen erheblichen Nachteil