Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf
- S.51
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zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar
wäre."
Nun ist mir durchaus bewusst, dass § 118
Aktiengesetz (AktG) nicht das jederzeitige
Nachfragen zu jedem möglichen Begehr
des Gemeinderates bedeutet, sondern
eben das Nachfragen in der Hauptversammlung zur sachgemäßen Beurteilung
eines Tagesordnungspunktes.
Da es sich bei der Beteiligungen an Kohleund Windkraft-Planungs- und Projektgesellschaften zweifellos um eine geschäftliche Beziehung zu einem verbundenen
Unternehmen handelt und zudem die
(möglicherweise verlorene) Investition in
ein Kraftwerk - wo immer - die Lage des
Konzerns, die ebenfalls der Auskunftspflicht an die Hauptversammlung und
damit der städtischen Vertreterin in dieser
unterliegt, betrifft, kann ich mir vorstellen,
Antworten auf die von mir gestellten
Fragen sehr wohl in der Hauptversammlung somit also zu einem späteren
Zeitpunkt aber nicht kategorisch überhaupt
nicht zu erhalten.
Auch scheint es mir nicht strafbar oder
unternehmensgefährdend zu sein, wenn
BürgerInnen via Gemeinderat, via
Hauptversammlungsmitglied erfahren,
Mittel in welcher Höhe unser Mehrheitsunternehmen in diverse Kraftwerksprojekte
investiert (hat).
Zumal ja die IKB auch nicht davor
zurückscheut, öffentlich auf die bereits
getätigten Investitionen in Millionenhöhe
für das Wasserkraftwerk Telfs hinzuweisen, um Druck in ihrem Interesse oder im
Interesse der Tiroler Wasserkraft AG
(TIWAG) zu erzeugen.
32.2
I-OEF 51/2010
Fußball-Europameisterschaft
2008 (EURO), Kriegsopfer- und
Behindertenabgabe (Die Innsbrucker Grünen)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die
dringende Anfrage der Innsbrucker
Grünen:
Laut Bericht des Landesrechnungshofes
wurde für die Fußball-Europameisterschaft
2008 (EURO) auf die Einhebung der
Kriegsopfer- und Behindertenabgabe
GR-Sitzung 25.3.2010
verzichtet. Es handelt sich um eine
Landesabgabe, die von der Stadt Innsbruck einzuheben und an den entsprechenden Fonds weiterzuleiten ist.
Die Frau Bürgermeisterin möge dazu
folgende dringende Anfrage beantworten:
1.
Wurde die Abgabe vorgeschrieben?
2.
Wurde die Abgabe im Subventionsweg erlassen?
3.
Wurde zur unterlassenen Einhebung
der Abgabe ein Nachsichtstatbestand
geltend gemacht? Wenn ja, welcher?
4.
Gab es eine Anweisung des Landes
Tirol, auf die Einhebung zu verzichten? Wenn ja,
4.1 von wem?
4.2 wie wurde diese Anweisung kommuniziert?
4.3 auf welchen Beschlüssen des Landes
Tirol beruhte diese Anweisung?
5.
Wurde das Kuratorium des Kriegsopfer- und Behindertenfonds mit dieser
Angelegenheit befasst bzw. gab es
Äußerungen des Kuratoriums oder
des Vorsitzenden gegenüber der
Stadt Innsbruck?
Mag.a Schwarzl, Carli, Mag. Fritz, Hof,
Dr.in Krammer-Stark und Mag.a Pitscheider, alle e. h.
32.3
I-OEF 52/2010
Innsbrucker Stadtmarketing
GesmbH (IMG), Fortbestand (Die
Innsbrucker Grünen)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die
dringende Anfrage der Innsbrucker
Grünen:
Ende März 2010 endet der Dienstvertrag
mit Mag.a Sigrid Resch. Nach wie vor ist
unbekannt, wie das Innsbrucker Stadtmarketing GesmbH (IMG) zukünftig aussehen
soll.
Die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin in der Innsbrucker Stadtmarketing GesmbH (IMG) möge in diesem
Zusammenhang folgende Fragen beantworten: