Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf
- S.53
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Bereits zwei Sondersitzungen des
Gemeinderates gingen ergebnislos
vorüber und der zielführende Antrag der
Opposition, die Causa "rückwirkende
Valorisierung des Richtwertmietzinses bei
den Wohnungen der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)" wurde mit
dem Argument, die Koalition müsse rasch
selbst eine Lösung herbeiführen, um die
Verunsicherung der MieterInnen zu
beenden, nicht zur Abstimmung gebracht.
Mittlerweile stellt sich die Sachlage derart
dar, dass der Aufsichtsrat der IIG vor
Weihnachten 2009 die rückwirkende
Richtwertmietzins-Valorisierung bereits
beschlossen hat, die IIG demnach den
Beschluss jederzeit in die Praxis umsetzen
könnte. Alle Versuche, die Umsetzung zu
verhindern bzw. die Bürgermeisterin als
Eigentümervertreterin zu ersuchen, sich
dafür in der IIG zu verwenden, sind
bislang an koalitionärer Uneinigkeit und
dem Unvermögen einzelner Koalitionsparteien, andere Mehrheiten zu finden,
gescheitert.
Das Thema ist von der Bildfläche verschwunden, die Verunsicherung der
MieterInnen ist aufrecht.
Die Frau Bürgermeisterin möge daher auch als Eigentümervertreterin der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) - folgende dringende Anfrage
beantworten:
1.
Ist davon auszugehen, dass der oben
zitierte Aufsichtsratsbeschluss nach
wie vor aufrecht ist, mit seiner Umsetzung jedoch seitens der IIG noch
nicht begonnen wurde?
2.
Wenn nein, wann wurde in Rücksprache mit wem mit der Umsetzung begonnen?
3.
Wenn ja, gab es seit der zweiten, von
den Oppositionsparteien initiierten
Sondergemeinderatssitzung vom
22.2.2010 koalitionäre Besprechungen über die weitere Vorgangsweise
in dieser Causa?
4.
Wenn ja, mit welchem Ergebnis bzw.
wurde dieses bereits an die IIG und
deren Aufsichtsrat zur Beschlussfassung und Umsetzung herangetragen?
GR-Sitzung 25.3.2010
5.
Wann soll mit Umsetzung begonnen
werden?
6.
Sollte es seitens der Koalition noch
keine Einigung auf ein gemeinsames
Herantragen einer Alternativlösung an
die IIG geben, warum nicht, bzw. bis
wann soll es eine solche geben?
7.
Was werden Sie als Eigentümervertreterin der IIG im Falle einer
Nichteinigung der Koalition der Geschäftsführung der IIG in dieser Angelegenheit empfehlen?
Mag.a Schwarzl, Carli, Mag. Fritz, Hof,
Dr.in Krammer-Stark und Mag.a Pitscheider, alle e. h.
32.7
I-OEF 54/2010
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), Stellungnahme zum
Kriterienkatalog des Landes Tirol zur weiteren Nutzung der
Wasserkraft in Tirol (Die Innsbrucker Grünen)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die
dringende Anfrage der Innsbrucker
Grünen:
Am 1.3.2010 wurde allen MandatarInnen
der Stadt Innsbruck per Post die Stellungnahme der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) zum Kriterienkatalog Wasserkraft des Landes Tirol übermittelt. Offenbar im Kielwasser des Minderheitseigentümers Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG)
wird in einem Begleitschreiben, in einer
Kurzfassung und einer Langfassung
verfasst von Schönherr Rechtsanwälte
(Kosten????) alles an verbalen Geschützen aufgefahren, um die gesamthafte
Schau auf die Zukunft der Wasserkraftnutzung in Tirol, wie der Kriterienkatalog es
vorsieht, zu torpedieren.
In dem Schreiben wurden die MandatarInnen ersucht, ebenfalls eine ablehnende
Stellungnahme zu verfassen. Und das,
nachdem sie ihre eigene Stellungnahme
offenbar nur nach Absprache mit der
TIWAG nicht aber mit dem Gemeinderat
bereits abgeschickt hatte.
Diese Vorgangsweise rundet das Bild von
einem Leitunternehmen der Stadt Inns-