Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf

- S.54

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- 280 -

bruck, das nicht mehr von der Stadt
sondern von der TIWAG geleitet wird,
bzw. das versucht seinerseits die Stadtpolitik zu leiten, leider ab.

32.8

Stadtgemeinde Innsbruck und
Bergisel BetriebsgesmbH, Mietvertrag betreffend BergiselStadion, Snowboard-Contest
"Air & Style Quarterpipe Innsbruck" am 2.2.2008 im BergiselStadion, Erlösbeteiligung (Die
Innsbrucker Grünen)

Die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin wird daher ersucht folgende
Fragen zu beantworten:
1.

Wurde die Stellungnahme der IKB
zum Kriterienkatalog Wasserkraft
nicht nur mit der Minderheitseigentümerin TIWAG, sondern auch mit der
Mehrheitseigentümerin Stadt Innsbruck bzw. deren Vertreterin Frau
Bürgermeistern abgesprochen?

2.

Wenn ja wann und im Beisein welcher
Personen?

3.

Wenn nein, warum nicht?

4.

Wie kommt die IKB dazu, den
Gemeinderat der Stadt Innsbruck
zwar nachträglich zur Unterstützung
ihrer Stellungnahme aufzufordern,
gleichzeitig jedoch den Gemeinderat
bei der Erarbeitung ihrer Stellungnahme völlig außen vor zu lassen,
bzw. wie beurteilen Sie als Eigentümervertreterin dieses Vorgehen?

5.

Wie hoch waren die Kosten der
Schönherr Rechtsanwälte für die Verfassung der Stellungnahme der IKB
zum Kriterienkatalog Wasserkraft? Ich
ersuche darum, eine Nichtbeantwortung mit Hinweis auf das Aktienrecht
nicht zuzulassen, zumal klar sein
muss, dass die Kosten einer Stellungnahme, die die einzelnen MandatarInnen unterstützen sollen, offen zu
legen sind.

6.

Sollte sich die IKB bei der allfälligen
Verweigerung einer Antwort auf eine
der obigen Fragen auf das Aktienrecht berufen, wie beurteilen Sie als
Eigentümervertreterin diese Vorgangsweise, zumal die IKB durch ihre
Aufforderung an die GemeinderätInnen die Causa Kriterienkatalog Wasserkraft ja offenbar selbst von einer
operativen zu einer grundsätzlichen
Angelegenheit gemacht hat?

Mag.a Schwarzl, Carli, Mag. Fritz, Hof,
Dr.in Krammer-Stark und Mag.a Pitscheider, alle e. h.
GR-Sitzung 25.3.2010

I-OEF 53/2010

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die
dringende Anfrage der Innsbrucker
Grünen:
Die leidige Angelegenheit "Einhaltung des
Mietvertrages mit der Stadt Innsbruck in
Sachen Weitervermietung an Dritte" durch
die Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) ist
immer noch nicht geklärt. Einer Anfragebeantwortung im Jänner 2010 zufolge
-

gibt es für 2009 und 2010 Ansuchen
von Air & Style über eine Befreiung
von der 5 %igen Eintrittserlösbeteiligung der Stadt Innsbruck. Nach der
ersten Veranstaltung 1.12.2007 gab
es mehrere Gespräche Hourmont/Platzgummer/Niescher, in denen die Befreiung von einer 5 % Erlösbeteiligung der Stadt Innsbruck in
Aussicht gestellt wurde.
Dabei wurde für einen Stadtsenat im
Frühjahr 2010 eine Vorlage für den
Erlass für alle drei Veranstaltungen in
Aussicht gestellt ergänzend zur Subvention;

-

steht der Betrag noch nicht fest, da
die Aufstellung der Eintrittserlöse erst
bis zum 31.3.2010 vorgelegt werden
muss;

-

war für Anfang Februar 2010 ein
Gespräch mit Mag. Verdross,
Dr. Frischhut, Romuald Niescher und
Geschäftsführer Mag. Wörndle vorgesehen, um Klarheit über die 5 %ige
Erlösbeteiligung der Stadt Innsbruck
zu schaffen;

-

gilt die 5 %ige Erlösbeteiligung der
Stadt Innsbruck auch bei den eintrittspflichtigen Trainings- und Qualifikationsveranstaltungen vor dem Bergiselspringen, liegt aber seitens der
Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) noch kein Bericht ü-