Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf
- S.55
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ber die dementsprechend angefallene
städtische Erlösbeteiligung seit der
Eröffnung der Sprungschanze vor;
-
wurde die Bergisel BetriebsgesmbH
(BBG) in Sachen Forderung auf
Nachzahlung einer fiktiven Erlösbeteiligung zur Stellungnahme aufgefordert und sollte es bei der Anfang Feber 2010 anberaumten Besprechung
auch zu einer Aussprache diesbezüglich kommen.
Die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin möge dazu folgende Fragen
beantworten:
1.
2.
Da wohl nicht davon auszugehen ist,
dass seitens Air & Style die Aufstellung der Eintrittserlöse erst zum
letztmöglichen Termin 31.3.2010 vorlegen wird (zumal diese Frist für die
Veranstaltungen vor 2009 ja bereits in
den Vorjahren abgelaufen ist): Wie
hoch waren die Eintrittserlöse von Air
& Style in den Jahren 2007 bis 2009
und welche 5 %ige Erlösbeteiligung
der Stadt Innsbruck errechnet sich
daraus?
Wird es zu einer Stadtsenatsvorlage
zwecks Erlass dieser Erlösbeteiligung
kommen?
3.
Subventionen in welcher Höhe sind
im selben Zeitraum seitens der Stadt
Innsbruck an Air & Style geflossen?
4.
Hat die für Anfang Feber 2010
anberaumte Besprechung zwischen
VertreterInnen der Stadt Innsbruck
und Bergisel BetriebsgesmbH (BBG)
stattgefunden?
5.
Wenn ja wann und wer hat daran
teilgenommen?
6.
Was ist das rückwirkende und
langfristige Ergebnis dieser Besprechung?
7.
Sollte die angekündigte Besprechung
noch nicht stattgefunden haben, warum nicht und für wann ist sie anberaumt?
8.
Liegt in Sachen fiktiver Erlösbeteiligung der Stadt Innsbruck bereits eine
Stellungnahme der Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) vor?
GR-Sitzung 25.3.2010
9.
Wenn ja, wie lautet sie?
10. Wenn nein, welche Stellungnahmenfrist wurde der Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) gesetzt?
11. Wird die Stadt Innsbruck für mietvertragswidrig entgangene Erlösbeteiligungen fiktive Nachzahlungen einklagen?
12. Gibt es derzeit Vergnügungsteuerund/oder Kriegsopfer/Behindertenabgabenrückstände seitens der Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) bzw.
DrittmieterInnen? Ich verzichte aus
abgabenrechtlichen Geheimhaltungsgründen bewusst auf die Frage nach
der Höhe allfälliger Rückstände.
13. Wenn ja, welche Schritte zur Einhebung dieser Rückstände wurden gesetzt?
Mag.a Schwarzl, Carli, Mag. Fritz, Hof,
Dr.in Krammer-Stark und Mag.a Pitscheider, alle e. h.
33.
Einbringung von dringenden
Anträgen
33.1
I-OEF 76/2010
Erlassung eines Tiroler Aufsichtsorgangesetzes durch den
Tiroler Landtag (Bgm.-Stellv.
Dipl.-Ing. Sprenger)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
stelle folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, bei
der Tiroler Landesregierung vorstellig zu
werden, um die Beschlussfassung eines
Tiroler Aufsichtsorgangesetzes durch den
Tiroler Landtag analog dem Steiermärkischen Aufsichtsorgangesetz zu veranlassen.
Dipl.-Ing. Sprenger e. h.
Die Stadt Innsbruck hat die mobile Überwachungsgruppe (MÜG) im vergangenen
Jahr stark ausgebaut. Insgesamt wurden
18 Vollzeitstellen geschaffen, um die
Einhaltung der Städtischen Verordnungen
der Straßenverkehrsordnung (StVO)
betreffend den ruhenden Verkehr, des