Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf

- S.100

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 06-Maerz.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2010
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
fahrens verblieben damals 17 offene Empfehlungen, zu denen nach entsprechender
sachlicher Auseinandersetzung angekündigt wurde, dass ihnen „in Zukunft entsprochen werde“ (12), „teilweise entsprochen wurde“ (4) bzw. „nicht entsprochen wurde“
(1). Zwei Empfehlungen aus der Kategorie „in Zukunft entsprechen werden“ wurden
bei dieser Einschau nicht weiterverfolgt, während eine Empfehlung der Kategorie „aus
erwähnten Gründen nicht entsprochen“ einer erneuten Nachschau unterzogen worden ist. Für die somit 16 verbleibenden (offenen) Empfehlungen ist das Ergebnis der
nunmehrigen Einschau nachstehend aufgelistet.
3.1 Follow up – Einschau 2008 /
Bereich Stadtmagistrat Innsbruck
11

Bei der Prüfung der Betriebsmittelrücklage im Bericht über die Prüfung der Gebarung
und Jahresrechnung 2002 der Stadtgemeinde Innsbruck, Zl. KA-15/2003 vom
27.10.2003, stellte die Kontrollabteilung fest, dass diese Rücklage im Jahr 2002 keine
Zuführung gem. § 66 Abs. 1 IStR erfahren hat. In Anbetracht der Tatsache, dass diese gem. § 65 lit. a IStR zu bildende Rücklage nicht die vorgeschriebene Höhe erreicht
hat, regte die Kontrollabteilung an zu prüfen, ob eine gesetzlich zwingend zu bildende
Rücklage in diesem Ausmaß überhaupt zielführend ist bzw. eine Gesetzesänderung
angestrebt werden soll.
Im damaligen Anhörungsverfahren hat die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft mitgeteilt, dass nach eingehender Prüfung der MA I – Amt für Präsidialangelegenheiten vorgeschlagen worden sei, im Rahmen der nächsten größeren Stadtrechtsnovelle eine Gesetzesänderung (ersatzlose Streichung der §§ 65 lit. a und 66
Abs. 1 IStR) anzustreben. Die MA I hat zugesagt, die genannte Anregung aufzunehmen. Die Betriebsmittelrücklage blieb auch in den Jahren 2003 bis 2008 mit
€ 14.534,57 unverändert bestehen und hat somit weiterhin das gesetzlich vorgesehene Ausmaß nicht erreicht.
Zur im Jahr 2010 gestellten Anfrage teilte die MA I mit, dass die Anregung der MA IV
(ersatzlose Streichung der §§ 65 lit. a und 66 Abs. 1 IStR) nach wie vor aufrecht sei
und im Zuge der geplanten Stadtrechtsnovelle an den Landesgesetzgeber herangetragen werde. Der Zeitpunkt dafür könne allerdings nicht angegeben werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

12

Die Kontrollabteilung erachtete im Bericht über die Prüfung des Referates „Stadtarchiv – Stadtmuseum“, Zl. KA-18/2004, vom 10.11.2004 das Fehlen von Vermögenswerten der Archivbestände des Stadtarchivs in der Vermögensrechnung der Stadtgemeinde Innsbruck für auf Dauer nicht haltbar und regte eine diesbezügliche Überprüfung an. Weiters wurde das Fehlen einer speziellen „Kunstversicherung“ für Archivbestände aufgezeigt und empfohlen, eine Kosten-/Riskenabwägung vorzunehmen und
den StS bzw. GR mit der abschließenden Klärung dieser Frage zu befassen. Im Anhörungsverfahren wurden entsprechende Initiativen angekündigt. Anlässlich der Follow
up – Einschau 2004 wurden diese Absichten bekräftigt.

Zl. KA-00287/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

9