Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf
- S.101
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Im Zuge der Follow up – Einschau 2005 teilte das Amt für Kultur mit, dass die Bewertung des Vermögens (bzw. der Bestände) nach den maßgeblichen Regeln des ABGB
(für schätzbare und unschätzbare Sachen bzw. für Gesamtsachen) amtsintern für
kaum machbar angesehen werde. Dafür seien die Bestände zu heterogen (Archivalien, Kunstsammlung, Gemäldesammlung etc.) bzw. gäbe es für zentrale Dokumente
keinen über die Stadt hinausgehenden Marktwert. Dieser Punkt werde aber noch (extern) mit den zuständigen Stellen abgeklärt und dann der StS befasst werden. Gegen
die angeregte „Kunstversicherung“ sprächen neben den vorgenannten Bewertungsproblemen auch die enormen Kosten, welche den unmittelbaren Schutz der Objekte
nicht verbessern würden. Im Hinblick auf die angekündigte rechtliche Klärung und
Befassung des StS war die Angelegenheit somit noch offen.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2006 teilte das Amt für Kultur in Bezug auf die
Vermögensrechnung mit, dass sämtliche Neuerwerbungen im Bereich Kunst(gegenstände) in enger Zusammenarbeit mit dem Referat für Anlagenbuchhaltung/Inventarwesen erfasst werden. Weiters seien die Altbestände schrittweise erschlossen worden. Betreffend den Versicherungsschutz wurde in Kooperation mit dem Amt für Präsidialangelegenheiten ein Kostenvoranschlag für 20 bedeutende Kunstgegenstände
eingeholt (Jahresprämie € 3.500,00) und auf Basis dieser Informationen am
26.9.2006 eine StS-Vorlage zur Beschlussfassung erstellt. Der StS habe in diesem Zusammenhang eine Stellungnahme des Amtes für Präsidialangelegenheiten erbeten.
Die Entscheidung des StS war damals allerdings noch ausständig.
Im Rahmen der Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2007 wurde mitgeteilt, dass
die angekündigte Entscheidung des StS nach wie vor ausständig sei. Es wären jedoch
ergänzende Untersuchungen betreffend die Sicherheitsvorkehrungen im Stadtarchiv
in die Wege geleitet worden. Im Zuge dieser Untersuchungen wurde empfohlen,
Adaptierungen der Alarmanlage vorzunehmen; die diesbezüglichen Mittel waren im
städt. Budget 2008 berücksichtigt. Nach Abschluss dieser Arbeiten wurde der Magistratsdirektion weiter berichtet.
Die Rückfrage zur Follow up – Einschau 2008 ergab, dass die Arbeiten zur Adaptierung und Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen Ende Jänner 2009 abgeschlossen worden sind und das Alarmsystem lt. Aussage des zuständigen Referenten nunmehr „absolut auf dem neuesten Stand der Technik“ sei. Bezüglich der noch offenen
Klärung der Fragestellung einer „Kunstversicherung“ wurde berichtet, dass das Amt
für Kultur zwischenzeitlich einen gerichtlich beeideten Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens über die wertvollsten Bestände der Stadtgemeinde Innsbruck beauftragt hat. Der Abschluss des Gutachtens war für Ende April 2009 avisiert.
Auf Basis der Ergebnisse aus diesem Gutachten könne sodann die bis dato noch ausständige Entscheidung im StS herbeigeführt werden.
Zur heurigen Follow up – Einschau wurde mitgeteilt, dass mit Versicherungsbeginn
29.6.2009 eine Kunstversicherung (Versicherungssumme € 450.800,00 bzw. Prämie
inkl. Versicherungssteuer € 1.110,00) abgeschlossen worden ist. Versichert ist derzeit
ein „erster Band“ – das sind 116 Gemälde – aus einer Bewertung eines gerichtlich
beeideten Sachverständigen. Gleichzeitig wurde darüber informiert, dass in einem
zweiten Teil der Expertise des Sachverständigen („zweiter Band“) weitere 116 Gemälde bewertet worden sind und unter Zugrundelegung der ermittelten Werte im Rahmen der bestehenden Kunstversicherung in Deckung gegeben werden. Ein dritter Ex-
Zl. KA-00287/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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