Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf

- S.122

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wurde ein personeller Engpass angeführt, welcher zwischenzeitlich mittels Umstrukturierungen jedoch bewältigt worden wäre. Weiters wurde eine interne Anweisung
übermittelt, gemäß derer in der Projektierungs- wie auch in der Ausführungsphase
nur mehr ein Techniker sämtliche anfallenden Kosten zu beauftragen hatte. Nach Projektabschluss war die Auflistung der gesamten Projektkosten der Buchhaltung zur
Gegenkontrolle vorzulegen. Laut einer zweiten Dienstanweisung sollten für die quartalsmäßige Abgleichung seitens der Technik Listen erstellt werden, welche strukturiert
gegliedert als Mindestangaben Gewerk, Firmennamen, Auftragssumme, Abrechnungsstand mit Datum, Projektnummer sowie den Namen des Bauleiters zu enthalten
hatten. Diese Unterlagen waren mit der Buchhaltung abzustimmen, etwaige Differenzen sofort zu bereinigen und über das Ergebnis der Abstimmung ein von beiden Seiten gefertigtes Protokoll zu verfassen.
Im Rahmen der jetzigen Follow up – Einschau 2009 wurde mitgeteilt, dass die einzelnen Baukonten abgestimmt würden. Die Installation eines verantwortlichen Projektleiters sollte insbesondere die Kommunikation der Projektbeteiligten verbessern.

Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

4 Bericht über die Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2008
der Stadtgemeinde Innsbruck
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Die Kontrollabteilung hat die Jahresrechnung 2008 der Stadtgemeinde Innsbruck
gem. den Bestimmungen des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 einer Prüfung unterzogen und hierüber unter der Geschäftszahl KA-11727/2009 mit Datum 3.11.2009 einen Bericht erstellt. Die nach Durchführung des Anhörungsverfahrens aus diesem Bericht offen gebliebenen Empfehlungen der Kontrollabteilung waren
Gegenstand der nunmehrigen Follow up – Einschau.

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In Bezug auf § 9 (Beilagen zum Voranschlag) bzw. § 17 (Beilagen zum Rechnungsabschluss) VRV i.d.F. BGBl. II Nr. 118/2007 ergaben sich betreffend die jeweiligen Abs.
2 Z 2 Änderungen. Ab dem Finanzjahr 2008 war der ehemalige „Nachweis über die
veranschlagten Finanzzuweisungen, Zuschüsse oder Beiträge von und an Gebietskörperschaften“ durch einen „Nachweis über die veranschlagten Transfers von und an
Träger(n) des öffentlichen Rechts, der zumindest nach Teilsektoren des Staates und
nach Ansätzen aufzugliedern ist“, zu ersetzen. Diese Modifizierung bedeutete nicht
nur eine Änderung in der Bezeichnung, sondern auch eine inhaltliche Erweiterung des
Nachweises hinsichtlich der abzubildenden Transferzahlungen. So sind ab dem Finanzjahr 2008 neben den Transfers an Gebietskörperschaften auch jene von und an
(sonstige) Träger(n) des öffentlichen Rechts (bspw. Sozialversicherungsträger, Arbeitsmarktservice, Tourismusverbände usw.) auszuweisen.
Die Kontrollabteilung stellte fest, dass sowohl im Voranschlag des Jahres 2008 als
auch im Rechnungsabschluss 2008 der angesprochene Nachweis die „alte“ Bezeichnung trug. Auch inhaltlich war dieser Nachweis gegenüber den Vorjahren unverändert
und entsprach somit nicht vollständig den gesetzlichen Erfordernissen. Diese Feststel-

Zl. KA-00287/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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