Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf

- S.128

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37

Im Rahmen der Belegkontrolle wurde eine Einnahmeanordnung des Amtes für Landund Forstwirtschaft über den Verkauf von Brennholz behoben. Auffällig war der beigefügte Lieferschein, welcher selber kein Datum aufwies, aber lt. Rechnung vom August 2008 (4 Monate vor Rechnungseingang) datierte. Seitens des zuständigen Sachbearbeiters wurde betreffend den Ablauf des Holzverkaufes mitgeteilt, dass dem Käufer das Holz vor Ort gezeigt und das Abmaß vom zuständigen Waldaufseher erstellt
wird. Datum und Menge werden auf einem Lieferschein festgehalten, eine „Lieferung“
als solche finde nicht statt, da der Käufer das Holz selber abtransportiert. Bis zur Abholung (durch einen Waldaufseher kontrolliert) bleibt das Brennholz im Freien liegen,
danach wird die Rechnung geschrieben und an die Buchhaltung übermittelt.
Aus Sicht der Kontrollabteilung wird das Brennholz mit dem Abmaß vor Ort an den
Kunden übergeben. Als gängiges Zahlungsziel für Waren oder Leistungen wird eine
Woche angesehen, was sich mit der Sichtweise der Amtsleitung deckt. Mit der Rechnungslegung im Dezember (Eingang der Einnahmeanordnung) war das Zahlungsziel
jedenfalls überschritten. Die Kontrollabteilung empfahl bei zukünftigen Holzverkäufen
eine Rechnungslegung nach Abmaß der Holzmenge vor Ort bei einem Zahlungsziel
von einer Woche.
In der Stellungnahme wurde seitens der Amtsleitung ausgeführt, dass eine Dienstanweisung bestehe, wonach Verkäufe umgehend in Rechnungen zu stellen sind. Im gegenständlichen Fall sei die Anweisung trotz Aufforderung nicht eingehalten worden.
Zur jetzigen Einschau wurde mitgeteilt, dass das Holz bei Übergabe im Wald gemessen und auf der Messung basierend vom Waldaufseher der Lieferschein geschrieben
wird. Die Rechnung wird innerhalb einer Woche (lt. Dienstsanweisung) gestellt, von
der Buchhaltung verschickt und die Einzahlung überwacht. Diese Vorgangsweise werde regelmäßig kontrolliert.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

5.2 Bericht über die Belegkontrollen der
Stadtgemeinde Innsbruck III. Quartal 2009
38

Der Bericht über die Belegkontrollen III. Quartal 2009, Zl. KA-13031/2009, wurde am
12.11.2009 fertig gestellt.

39

Basierend auf einer Ende August 2009 getätigten Auszahlung in der Höhe von
€ 25.000,00 betreffend die Erweiterung der Beschneiungsanlage am Patscherkofel,
wurde durch die Kontrollabteilung die Abwicklung eines diesbezüglich gewährten
Zweckzuschusses der Stadt Innsbruck einer Einschau unterzogen.
In Abstimmung zwischen der Patscherkofelbahnen GesmbH & Co KG, dem Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer sowie dem Schiclub Patscherkofel
Innsbruck wurde an der Entwicklung eines Gesamtkonzeptes am Innsbrucker Hausberg gearbeitet. In Gesprächen wurde im Zuge der Umsetzung dieses geplanten Gesamtkonzeptes in Verbindung mit der Steigerung des Investitionsvolumens durch die
PKB auch eine seitens der Stadt Ende April 2006 gewährte Subvention, vorbehaltlich

Zl. KA-00287/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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