Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf

- S.135

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führenden Stadträtin (dem amtsführenden Stadtrat) zur Genehmigung vorgelegt werden.
Im Rahmen der aktuellen Follow up – Einschau 2009 legte das Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft der Kontrollabteilung einen von der Leiterin des Referates für
Frauenförderung, Familien und Senioren neu konzipierten Aktenvermerk vom
25.11.2009 über die Abwicklung der Schülerzuschüsse für Schulveranstaltungen vor,
der auch vom zuständigen amtsführenden Stadtrat unterschrieben und für „in Ordnung“ befunden worden ist. Der Vollständigkeit halber ist der Kontrollabteilung zudem
ein überarbeitetes, aktuelles Antragsformular für Schülerzuschüsse für Schulveranstaltungen zur Kenntnis übermittelt worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

6.3 Bericht über die Prüfung betreffend die
Bewirtschaftung der gebührenpflichtigen (Kurz)Parkzonen
49

Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung betreffend die Bewirtschaftung der
gebührenpflichtigen (Kurz)Parkzonen, Zl. KA-06013/2009, wurde am 19.6.2009 fertig
gestellt. In Verbindung mit den damaligen Prüfungsfeststellungen hat die Kontrollabteilung eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, deren Umsetzung nunmehr
hinterfragt worden ist.

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Im Zuge der Einschau stellte die Kontrollabteilung fest, dass die im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellte IPAbgVO 2006 nicht der aktuellen Rechtslage entsprochen hat. Dies war v.a. auf zwei Neuerungen bzw. Ergänzungen im Rahmen der
Parkraumbewirtschaftung der Stadt Innsbruck zurückzuführen. Einerseits wurden im
Zusammenhang mit der im Jahr 2008 durchgeführten Neugestaltung der Weiherburggasse, der Sophienruhe und des Parkplatzes im Bereich Alpenzoo zusätzliche
PKW-Abstellplätze geschaffen. Andererseits ist die damals neue Generation des Parkzeitgerätes (COMET-Parkzeitgerät) ab dem 1. November 2008 eingeführt worden.
Der StS hat in seiner Sitzung vom 15.10.2008 hinsichtlich der Einführung der neuen
Parkzone und Bewirtschaftung derselben sowie im Hinblick auf die Art der Abgabenentrichtung und der Abgabenhöhe bei Verwendung genannter Parkzeitgeräte eine
Anpassung der IPAbgVO 2006 beantragt. Dem hat der GR in seiner Sitzung vom
23.10.2008 zugestimmt.
Als Reaktion im Anhörungsverfahren wurde vom Büro der Bürgermeisterin damals
mitgeteilt, dass die Korrektur der im Internet in der städtischen Vorschriftensammlung veröffentlichten IPAbgVO 2006 sich in Vorbereitung befände.
In Beantwortung einer Anfrage zum Stand der Umsetzung in dieser Angelegenheit
erklärte nun das Amt für Straßen- und Verkehrsrecht, dass die Korrektur der textlichen Fassung der im Internet zur Verfügung gestellten IPAbgVO 2006 mit dem Büro
des Magistratsdirektors in Angriff genommen worden sei. Sämtliche Verordnungstexte
lägen dem Amt für Straßen- und Verkehrsrecht vor. Wie das Büro des Magistratsdi-

Zl. KA-00287/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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