Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf
- S.139
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Ebenso hat die Firma der Auftraggeberin schriftlich, und zwar wöchentlich im Voraus,
einen Einsatzplan bekannt zu geben, in welchem neben dem Einsatz auch die Anzahl
der Überwachungsorgane enthalten sein muss. Die Kontrollabteilung hat bereits im
Bericht über die stichprobenartige Verifizierung der Kosten- und Erlössituation im Bereich der gebührenpflichtigen (Kurz)Parkzonen vom 22.02.2006, KA-24/2005, auf das
Fehlen solcher Einsatzpläne hingewiesen. Im Rahmen des damaligen Anhörungsverfahrens hat das Referat „Kurzparkzonenstrafen“ erklärt, dass aus ihrer Sicht, die Intensität der Überwachung durch Überprüfung der Einnahmen bzw. durch die laufende
Kontrolle der Anzahl der eingespielten Organstrafverfügungen überprüft werden könne. Die Kontrollabteilung vertrat dennoch die Meinung, dass den Bestimmungen des
Überwachungsvertrages entsprochen und die vereinbarten Kontrollzwecke beibehalten werden sollten. Aus diesem Grund wurde erneut empfohlen, die angesprochenen
Einsatzpläne von der Firma einzufordern.
Im Anhörungsverfahren verwies der Referent für Kurzparkzonenstrafen auf die seinerzeit abgegebene Stellungnahme. Überdies wäre die Vorlage der Einsatzpläne mit
einem entsprechenden zusätzlichen Kontroll- und Verwaltungsaufwand verbunden,
der angesichts der angespannten Personalsituation im Referat nicht zu bewältigen
wäre. Vielmehr schiene dem Referenten im Gegenstandsfall eine zeitgemäße Vertragsadaptierung wünschenswert.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
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Des Weiteren hat die Kontrollabteilung die vertraglich festgelegten Verrechnungsmodalitäten im Hinblick auf die Bezahlung des Überwachungsentgeltes einer Prüfung unterzogen. Die Firma hatte Anspruch auf eine Akontozahlung von 1/12 des vereinbarten Fixbetrages (zum 10. eines jeden Monats) sowie von 1/12 des vertraglich festgesetzten 15 %-Anteiles der im Vorjahr eingegangenen Gelder aus fristgerecht erfolgten
Zahlungen der ausgegebenen Organmandate. Die Einschau zeigte jedoch, dass nicht
die im Vorjahr eingegangenen Gelder aus Organmandaten die Bemessungsgrundlage
für die monatlichen Akontierungen bildeten, sondern es wurde ein monatlich an den
tatsächlichen Eingang von Geldern aus Organstrafverfügungen angepasster 15 %Anteil verrechnet. In diesem Zusammenhang machte die Kontrollabteilung darauf
aufmerksam, dass die praktizierte Methode nicht zur Gänze der vertraglich vereinbarten Vorgehensweise entsprochen hat.
In ihrer Stellungnahme teilte die MA IV – Amt für Rechnungswesen dazumal mit, dass
bei der Aktualisierung des Überwachungsvertrages der Vertrag auf die bisher gehandhabte Praxis angepasst werden soll.
Der diesbezüglich von der MA I erarbeitete Vertragsentwurf wurde dem StS in seiner
Sitzung vom 20.1.2010 vorgelegt. Auf Ersuchen des ressortzuständigen Stadtrates für
Straßen und Verkehrsrecht sowie Verkehrsplanung, Umwelttechnik und Abfallwirtschaft wurde der gegenständliche Akt und somit die Adaptierung des Überwachungsvertrages von der Bürgermeisterin zur weiteren Überprüfung zurückgestellt. Die Mitglieder des StS waren nämlich der Meinung, dass die erfolgsorientierte Bindung eines
Zl. KA-00287/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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