Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf

- S.147

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In weiterer Folge ist die IKB AG mit Gesellschafterbeschluss vom 28.8.2003 rückwirkend zum 1.1.2003 mit den von ihr angebotenen Leistungen, allerdings zu einem
nachverhandelten Pauschalpreis von € 13.000,00 p.a. zzgl. USt beauftragt worden.
Auf Basis einer neuerlichen, mit dem Leiter des Geschäftsbereiches Management Service der IKB AG getroffenen Vereinbarung, hat die IKB AG den Preis für die beauftragten Leistungen schließlich für die Jahre 2004 und 2005 mit
€ 10.000,00 p.a. zzgl. USt festgesetzt und folglich das Rechnungswesen der RCI auch
im Zeitraum 2006 bis 2008 zu diesem Preis abgewickelt.
Per 1.1.2009 kam es erstmalig zu einer Indexanpassung des Preises für die Durchführung der Buchhaltungsagenden, welcher sich unter Zugrundelegung der zwischen
November 2002 und November 2008 eingetretenen Indexsteigerung nunmehr auf
€ 11.320,00 jährlich zzgl. USt beläuft.
Wenn auch die IKB AG bisher für den von ihr bewerkstelligten Leistungskatalog auf
einen Teil ihres Entgeltes verzichtet hat, empfahl die Kontrollabteilung dennoch im
Sinne der ursprünglichen Intentionen, das aktuelle Mengengerüst der in der RCI anfallenden Geschäftsfälle zu evaluieren und gegebenenfalls mit der IKB AG das Honorar für die Durchführung des Rechnungswesens neu zu verhandeln.
Im damaligen Anhörungsverfahren sicherte die RCI zu, die Empfehlung der Kontrollabteilung aufzugreifen, indem der Geschäftsbereich Management Service der IKB AG
ersucht werden soll, die anfallenden Kosten für die Durchführung des Rechnungswesens samt Nebenleistungen zu evaluieren und ein entsprechendes Angebot zu legen.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2009 zum Stand der Angelegenheit befragt,
gab die RCI bekannt, dass eine Kostenauswertung für die von der IKB AG an die RCI
für die Finanzbuchhaltung erbrachten Dienstleistungen - bezogen auf die Jahre 2005
bis 2008 - keine wesentlichen Abweichungen ergeben habe, weshalb die ursprüngliche Vereinbarung samt laufender Indexanpassung weiterhin aufrecht bleibe.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Auf dem Konto „Miet- und Pachtaufwand“ wurden die der RCI im Jahr 2008 entstandenen Kosten von insgesamt € 14.134,66 für die Containerbereitstellung eines von
der RCI im Rahmen der Sammlung von Verpackungsabfällen beauftragten Subunternehmens verbucht.
Die Vertragspartnerschaft der RCI mit den Systembetreibern umfasst neben dem
Sammeln von Verpackungsabfällen auch das Bereitstellen von Containern im Stadtgebiet. Hiefür erhält die RCI ein vertraglich geregeltes Entgelt, welches über das Konto „Umsatzerlöse 10 %“ abgewickelt wird.
Im Zuge des buchhalterischen Nachvollzugs stellte die Kontrollabteilung fest, dass ein
Vertragspartner der RCI die Kosten für die Behälterbereitstellung getrennt fakturiert
hat und diese Aufwendungen richtigerweise als „Miet- und Pachtaufwand“ erfasst
wurden. Ein zweiter Subpartner der RCI hingegen stellte die Abgeltung der Containerbereitstellung zusammen mit den erbrachten Sammel- und Transportleistungen in

Zl. KA-00287/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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