Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf

- S.148

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Rechnung (2008 insgesamt € 15.469,24 netto), wobei hier der gesamte Rechnungsbetrag zu Lasten der Aufwandsposition „Fremdleistungen“ verbucht worden ist.
Die Kontrollabteilung empfahl, aus Gründen der Transparenz besonderes Augenmerk
auf eine dem Aufwand entsprechende Kontenzuordnung zu legen.
In der damaligen Stellungnahme dazu informierte die RCI, dass die richtige Zuordnung des Aufwandes für die Behältermieten veranlasst worden sei und ab dem Geschäftsjahr 2010 zur Anwendung gelangen würde.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2009 gab der Geschäftsführer der RCI bekannt,
dass die seinerzeitige Empfehlung der Kontrollabteilung insofern umgesetzt worden
sei, als der betreffende Subpartner ersucht wurde, ab 2010 die Behältermieten mittels eigener Faktura in Rechnung zu stellen, um somit eine korrekte Verbuchung zu
gewährleisten. Als Nachweis wurde das entsprechende E-mail übermittelt. Ergänzend
wurde mitgeteilt, dass im Sinne einer jahresdurchgängigen Kostenabbildung bis Ende
2009 die alte Vorgangsweise beibehalten worden sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

7.2 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung 2007 der
Innsbrucker Immobilien GmbH & CoKEG
Innsbrucker Immobilien GmbH
Innsbrucker Immobilien Service GmbH
71

Die Kontrollabteilung führte im Jahr 2008 eine Prüfung der Innsbrucker Immobilien
Gesellschaften durch. Der hierzu erstellte Bericht der Kontrollabteilung, Zl. KA09482/2008, über „die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung 2007 der Innsbrucker
Immobilien GmbH & CoKEG, Innsbrucker Immobilien GmbH, Innsbrucker Immobilien
Service GmbH“ konnte aufgrund der zweimaligen Verlängerung der ursprünglich vorgesehenen Stellungnahmefrist erst mit Datum 31.3.2009 fertig gestellt werden. Die
nach Durchführung des Anhörungsverfahrens offen gebliebenen Feststellungen, Beanstandungen und Empfehlungen wurden in der Follow up – Einschau 2009 neuerlich
auf deren Umsetzung überprüft.

72

In Anbetracht dessen, dass sich zwischen IIG & Co KEG bzw. IISG und der MA IV
hinsichtlich einiger von der Kontrollabteilung im Prüfbericht vermerkter Feststellungen
und Empfehlungen Berührungspunkte ergeben haben, erging auch an die Magistratsdirektion die Einladung, von der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft eine allfällige Äußerung einzuholen. Die MA IV gab im damaligen Anhörungsverfahren
fristgerecht eine Stellungnahme ab.
Für die nunmehr durchgeführte Follow up – Einschau richtete die Kontrollabteilung
das entsprechende Anschreiben direkt an die Innsbrucker Immobilien Gesellschaften
und bat darin gleichzeitig um Abgabe einer mit der MA IV akkordierten Stellungnahme. Dieses Schreiben wurde aus diesem Grund abschriftlich an die Magistratsdirektion, den Abteilungsleiter der MA IV und den zuständigen Amtsvorstand der MA IV –

Zl. KA-00287/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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