Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf
- S.149
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Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft gesandt. Die Innsbrucker Immobilien Gesellschaften informierten darüber, dass die zur Follow up – Einschau abgegebene
Stellungnahme – wie von der Kontrollabteilung vorgeschlagen – mit der MA IV abgesprochen wäre.
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Ebenso wie bereits im ursprünglichen Bericht festgehalten, bemerkt die Kontrollabteilung zur Klarstellung in Bezug auf die Firmenbezeichnung der IIG & Co KEG, dass diese in der Zeitspanne zwischen der Aussendung des damaligen Vorberichtes und der
Erstellung des Endberichtes geändert worden ist. Auf Basis der Bestimmungen des
UGB firmiert diese Gesellschaft seit 30.12.2008 unter der offiziellen Firmenbezeichnung „Innsbrucker Immobilien GmbH & CoKG“. Auf Grund des Umstandes, dass einerseits der Prüfungszeitraum vor der angesprochenen Änderung lag und andererseits auch aus Vereinfachungsgründen für die (End-)Berichtsredaktion verwendete die
Kontrollabteilung im seinerzeitigen Bericht als Kurzbezeichnung IIG & Co KEG. Im hier
vorliegenden Follow up – Bericht wird die Innsbrucker Immobilien GmbH & CoKG mit
IIG & Co KG abgekürzt.
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Gem. § 30i Abs. 3 GmbHG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der GO für den Aufsichtsrat
muss mindestens viermal im Geschäftsjahr, und zwar einmal pro Quartal, eine ARSitzung abgehalten werden. Die Kontrollabteilung berichtete dazu, dass sowohl im
Jahr 2006 als auch im Jahr 2007 fünf AR-Sitzungen der IIG, davon in jedem Quartal
zumindest eine, stattgefunden haben. In Bezug auf das Wirtschaftsjahr 2008 war allerdings zu bemängeln, dass bis zum Prüfungszeitpunkt (September 2008) lediglich
zwei AR-Sitzungen, nämlich eine im 1. Quartal und eine im 3. Quartal einberufen
worden sind, während im 2. Quartal 2008 dieses Gremium nicht getagt hat.
Die Kontrollabteilung empfahl, die AR-Sitzungen in Zukunft so zu terminisieren, dass
der gesetzlichen Verpflichtung – „die Sitzungen haben vierteljährlich stattzufinden“ –
vollinhaltlich entsprochen werden kann. Im Anhörungsverfahren dazu erklärte die Geschäftsführung der IIG, dass im Jahr 2008 letztlich zwar insgesamt vier AR-Sitzungen,
jedoch quartalsmäßig nicht termingerecht, stattgefunden hatten. Der diesbezüglichen
Empfehlung der Kontrollabteilung werde selbstverständlich vollinhaltlich Rechnung
getragen.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2009 wurde vom neu bestellten Geschäftsführer
der IIG bzw. der IISG ein vom Aufsichtsrat dieser Gesellschaften am 14.7.2009 vereinbarter Terminplan vorgelegt, aus dem die Kontrollabteilung entnehmen konnte,
dass die restlichen Sitzungen dieses Gremiums im Jahr 2009 fristgerecht im 3. und 4.
Quartal anberaumt worden sind.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Zu den Obliegenheiten des Aufsichtsrates gehören verschiedene im Pkt. VII des Gesellschaftsvertrages der IIG bzw. § 3 Abs. 2 der GO für den Aufsichtsrat der IIG und
IISG im Detail angeführte Geschäfte. Beispielhaft herausgegriffen seien an dieser
Stelle die Erlassung einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung, die Prüfung
der jährlich erstellten Wirtschaftspläne oder die Zustimmung zu den im Pkt. VII lit. c)
bis i) des Gesellschaftsvertrages genannten Geschäften und Maßnahmen (z.B. Erwerb
Zl. KA-00287/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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