Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf
- S.159
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Die IISG führte im Anhörungsverfahren zum Thema „Mandantenkonto“ generell aus,
dass die ursprüngliche Intention der Bewirtschaftung dieses Kontos gewesen wäre,
mit den laufenden Einnahmen aus Pachten, Baurechten usw. sämtliche Ausgaben abzudecken. Da sich diese Überlegung als in der Praxis nicht zutreffend herausstellte,
sei mit der städt. Beteiligungsverwaltung ab Jänner 2008 eine monatliche Akontozahlung in Höhe von € 90.000,00 vereinbart worden. Der IISG zufolge reichte dieser Betrag jedoch zur Gewährleistung einer Kontodeckung ebenfalls nicht aus. Der monatliche städt. Akontierungsbetrag sei ab Jänner 2009 auf € 150.000,00 erhöht worden.
Weiters bestätigte die IISG, zukünftig die Hauseigentümerabrechnungen quartalsweise und die Abrechnungen der Bauprojekte rascher mit der Stadt Innsbruck vorzunehmen, damit die entsprechenden Geldflüsse schneller abgewickelt und eine Unterdeckung des Mandantenkontos hintangestellt werden sollte.
Die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft avisierte im Anhörungsverfahren, zur Optimierung des Cash-Managements mit Vertretern der IISG Gespräche mit
dem Ziel zu vereinbaren, die Problematik der Sollzinsbelastung einer befriedigenden
Lösung zuzuführen.
Anlässlich der Follow up – Einschau wurden der Kontrollabteilung in dieser Sache zwei
Aktenvermerke vom 9.3.2009 und vom 22.6.2009 vorgelegt, aus denen die in Verhandlungen zwischen den Innsbrucker Immobilien Gesellschaften und der MA IV getroffenen Vereinbarungen betreffend das Mandantenkonto hervorgingen:
Künftig wird monatlich ein Kontoauszug an die städt. Beteiligungsverwaltung zur
Kenntnis übersandt.
Ebenso ist eine permanente Kontrolle des Kontostandes gewährleistet, wobei entstandene und in Kürze nicht sofort abdeckbare Überziehungen durch die städt.
Beteiligungsverwaltung separat mit dem Ziel abgedeckt werden, die Sollzinsenbelastung möglichst gering zu halten.
Im Bereich Neubau/Großsanierungen wird – nach Maßgabe des Baufortschrittes –
künftig eine raschere Mittelanforderung seitens der IISG vorgenommen.
Bei Bauvorhaben (Neubau/Großsanierungen) wird künftig eine Vorauszahlung von
1/3 der veranschlagten Kosten getätigt. Die jeweilige Endabrechnung soll bis 6
Monate nach definitiver Fertigstellung durchgeführt werden.
Als Richtwert für die kurzfristige Überziehung des Mandantenkontos ist ein Betrag
in Höhe von € 200.000,00 festgelegt worden. Sollte die Abdeckung durch Einnahmen in absehbarer Zeit nicht möglich sein, erfolgt eine Mitteilung (samt Begründung) an die städt. Beteiligungsverwaltung.
Die monatliche städt. Akontozahlung bleibt wie bisher bei € 150.000,00.
Ergänzend zu diesen Aktenvermerken informierte die IISG darüber, dass mittlerweile
mit der städt. Beteiligungsverwaltung eine monatliche Abstimmung des Kontos
durchgeführt werden würde. Größere Rechnungen, die eine Überziehung des Kontos
mit sich brächten, würden der MA IV vorgemeldet. Weiters sprach die IISG in diesem
Zusammenhang den Pkt. V Abs. 5 des aktualisierten Geschäftsbesorgungsvertrages
an. Dieser sieht vor, dass von der IISG im Sinne eines modernen Cash-Managements
eine rollierende Liquiditätsplanung vorzunehmen und der MA IV – Amt für Finanzver-
Zl. KA-00287/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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