Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf
- S.164
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Nachdem die Betriebs- und Heizkosten dem MRG entsprechend nach der Nettogeschossfläche zu ermitteln sind, hat die Kontrollabteilung empfohlen, zukünftig den
Aufteilungsschlüssel für die Ermittlung der anteiligen Betriebs- und Heizkosten der
jeweiligen Objekte entsprechend den Bestimmungen des MRG generell auf Basis der
Nettogeschossfläche zu berechnen.
In der damaligen Stellungnahme dazu äußerte sich die IIG & Co KG dahingehend,
dass zum Zeitpunkt der Einbringung der Schulen, Kindergärten usw. keine detaillierten Nutzflächen zur Verfügung gestanden und daher die Bruttogeschossflächen für
die Verrechnung herangezogen worden wären. Für neu hinzugekommene Flächen
würden bzw. werden die tatsächlichen Nutzflächen verwendet. Nachdem die Stadt
Innsbruck als einziger Mieter von dieser Problematik betroffen sei, würde hierbei der
Stadt Innsbruck kein Schaden entstehen.
In der Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2009 informierte die IIG & Co KG zu
dieser Thematik, dass bisher die Nettonutzflächen der Objekte
HS Hötting,
VS Mariahilf,
Siebererschule und
VS und KG Angergasse
neu erhoben und erfasst worden wären und bis Ende des Jahres die restlichen Objekte neu vermessen sein sollten.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Bei der Verifizierung der in der Endabrechnung 2007 ausgewiesenen Positionen für
Betriebs- und Heizkosten hat die Kontrollabteilung beim Objekt VS Hötting-West bemängelt, dass im Zusammenhang mit der Weiterverrechnung von Personalkosten für
die Hausbetreuung (Schulwarte) der Stadt der Personalkostenanteil für den u.a. auch
für die VS Hötting-West zuständigen Schulwart in Höhe von € 1.492,84 in Rechnung
gestellt worden ist, obwohl es sich dabei um einen städt. Bediensteten handelt, dessen Personalkosten bereits von der Stadt getragen werden.
Gleich verhielt es sich beim Personalkostenanteil bezüglich der Heizkosten. Auch hier
wurde der auf denselben Schulwart entfallende Personalkostenanteil für die Wartung
der Heizanlage in Höhe von € 679,70 an die Stadt Innsbruck verrechnet.
Die Kontrollabteilung empfahl, bezüglich der fälschlicherweise verrechneten Personalkosten mit der Stadt Innsbruck insofern eine Regelung herbeizuführen, als dass entweder eine Gutschrift vorgenommen wird, oder aber eine entsprechende Berücksichtigung bei der Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Jahres 2008 der VS HöttingWest erfolgen sollte.
In der damaligen Stellungnahme wurde seitens der IIG & Co KG zugesichert, dass der
Empfehlung nachgekommen wird.
Zl. KA-00287/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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