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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 01-Protokoll-29-01-2020.pdf

- S.39

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- 33 -

2.

3.

4.

5.

21.

Die Stadt Innsbruck stimmt dem Vertragsabschluss mit allen übrigen
Grundstückseigentümern der Flächen
der Pachtabschnitte 4 und 5 der Deponie Ahrental im Wesentlichen entsprechend dem Bestandvertrag mit der Agrargemeinschaft Vill zu. Diese Verträge
werden gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.

22.

Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG), Aktualisierte Kostenprognose Bildungs- und Schulzentrum Wilten
1.

Die Stadt Innsbruck übernimmt die
Kosten der Mühewaltung der Agrargemeinschaft Vill in Höhe von € 10.000,--.
Diese Kosten werden der Stadt Innsbruck von der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) ersetzt.

I-RA/St017-0056/2018/SCM
Stadt Innsbruck - Österreichische
Bundesforste AG, Verlängerung
des Bestandverhältnisses über
die Flächen der Deponie Ahrental

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 22.01.2020:

Die Stadt Innsbruck nimmt die aktualisierte Kostenprognose für das Bauvorhaben Bildungs- und Schulzentrum Wilten von ca. € 9.850.000,-- (inkl.
Schwankungsbreite von 7 %) laut dem
vorliegenden Bericht der IIG zur Kenntnis und beschließt die Projektkosten
wie folgt zu finanzieren:
a) € 6.666.000,-- - Budgetmittel Baukostenbeitrag (Nettoaufwand)

Die Stadt Innsbruck übernimmt einmalig die Kosten der Holzseilung auf den
Grundstücken Nr. 634, 635, 636 und
637 KG Vill.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Modalitäten dieses Rechtsgeschäftes zu regeln.

IV 288/2020

b) € 2.049.000,-- - KIP-Fördermittel
c) € 1.000.000,-- - lnnsbrucker Energieentwicklungsplan
d) € 135.000,-- - Barrierefreiheit
2.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, und Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
wird mit der finanziellen Abwicklung beauftragt.

GRin Mag.a Klingler-Newesely: Wir werden
dem Antrag zustimmen, weil ja schon gebaut wird und das Bildungs- und Schulzentrum Wilten auch fertiggestellt werden soll.
Trotzdem stellt sich die Frage, warum so
viele Entscheidungen nicht im Vorfeld getroffen wurden?

1.

Die Stadt Innsbruck schließt mit der
Grundstückseigentümerin Österreichische Bundesforste AG den vorliegenden Bestandvertrag zur Verlängerung
des Bestandverhältnisses über die Flächen der Deponie Ahrental in den
Pachtabschnitten 4 und 5 ab.

Es ist mir bewusst, dass es während des
Projektablaufes einen Regierungswechsel
gab und daraus naturgemäß Änderungen
erfolgten. Den Unterlagen kann man aber
entnehmen, dass vor Baubeginn noch viele
Dinge ungeklärt waren und es auch heute
noch sind. Diese verursachen letztendlich
erneut Umplanungen und damit Kosten.

2.

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Modalitäten dieses Rechtsgeschäftes zu regeln.

Zukünftig sollte man auf solche Dinge achten und Vorhaben erst starten, wenn sie genau durchgeplant sind, damit genauere
Kostenschätzungen vorliegen.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
22.01.2020 (Seite 33) wird angenommen.

GR-Sitzung 29.01.2020