Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf
- S.175
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Im Rahmen der Follow up – Einschau 2009 hat die Gesellschaft der Kontrollabteilung
jene Unterlagen übermittelt, aus welchen das dem Prekaristen gebührende Guthaben
ersichtlich war.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Mit Stichtag 1.1.2003 hat die Stadt Innsbruck die im Einbringungsvertrag vom
25.6.2003 taxativ aufgezählten Liegenschaften, vorwiegend Wohn- und Geschäftsgebäude, durch Übertragung des Eigentums an die IIG & Co KG eingebracht. Wie bereits erwähnt hat die Kontrollabteilung auch bei den IIG & Co KG-eigenen Liegenschaften jene Nutzungsüberlassungen geprüft, welche in der Rechtsform einer Bittleihe eingeräumt worden sind.
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Im Hinblick auf die Entwicklung der Höhe betreffend den AZ und die Verwaltungskosten der Prekarien hielt die Kontrollabteilung fest, dass die letzte Erhöhung der ehemals städtischen AZ mit Beschluss des StS vom 5.12.1990 erfolgte. Hinsichtlich der
Verwaltungskosten hat die GF der IISG beschlossen, bei Vorschreibung einer Bittleihe
zusätzlich einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von € 5,00 für Bestandverhältnisse mit jährlicher Fälligkeit einzuheben.
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Der Kontrollabteilung wurde zu Prüfungszwecken eine manuell erstellte Auflistung
über die gesellschaftseigenen Prekarien zur Verfügung gestellt. Die Kontrollabteilung
bemängelte dabei, dass in dieser Liste zum einen keine unentgeltlichen Bittleihen
enthalten waren. Zum anderen waren Prekarien mit dem Vermerk „eingestellt“ angeführt, wobei in Einzelfällen Verwaltungs- und/oder Betriebskosten vorgeschrieben
worden sind.
Hiezu teilte die GF der IIG & Co KG mit, dass eine vollständige Liste im Laufe des
Jahres 2010 und zwar im Zuge der Fortführung des Digitalisierungs- und Verortungsprojektes erstellt werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Bei der Verbuchung der AZ und Betriebskosten, welche fälschlicherweise als Verwaltungskosten vorgeschrieben und erfasst wurden, stellte die Kontrollabteilung fest,
dass diese Einnahmen in den Wirtschaftsjahren 2006 und 2007 nicht auf die einzelnen Verrechnungsobjekte (Wohn- und Geschäftsgebäude) umgelegt, sondern zur
Gänze als Erträge der IIG & Co KG verbucht worden sind. Dadurch sind die Betriebskosten doppelt und zwar objektbezogen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung
der Immobilie und als Verwaltungskosten im Rahmen der Vorschreibung einer Bittleihe vereinnahmt worden. Weiters fand durch diese Vorgehensweise der AZ bei der
Bildung der Mietzinsreserve des jeweiligen Objektes keine Berücksichtigung. Die Kontrollabteilung hat in Bezug darauf die Empfehlung ausgesprochen, künftig den AZ und
den Betriebskostenbeitrag objektbezogen zu vereinnahmen. Des Weiteren regte die
Kontrollabteilung an, den tatsächlichen Verwaltungsaufwand (Sach- und Personalauf-
Zl. KA-00287/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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