Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf
- S.184
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Eine diesbezügliche Rückfrage der Kontrollabteilung im Zuge der Follow up – Einschau 2009 hat ergeben, dass die seinerzeit ausgesprochene Empfehlung im Rahmen
der Erstellung der Bilanz für das Jahr 2008 – zumindest was den Resturlaub des Geschäftsführers anlangte – realisiert worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
135
Die IIG & Co KG sieht in ihren Dienstverträgen u.a. für bestimmte Fälle der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Klausel betreffend den Rückersatz von Ausbildungskosten vor. Die Bindungsfrist hiefür ist mit drei Jahren begrenzt, wobei innerhalb dieses Zeitraumes eine Abstufung der Rückzahlungsverpflichtung vorgesehen ist.
Die Kontrollabteilung wies in ihrer Prüfung darauf hin, dass die zulässige Bindungsdauer für den allfälligen Rückersatz von Ausbildungskosten durch den Gesetzgeber
seit März 2006 mit max. fünf Jahren bzw. in besonderen Fällen mit acht Jahren festgeschrieben worden ist und empfahl, diese Frist in ihren Dienstverträgen künftig ebenfalls mit fünf Jahren zu bemessen.
In ihrer Stellungnahme signalisierte die Gesellschaft, künftig der Empfehlung der Kontrollabteilung nachkommen zu wollen.
Als Nachweis hiefür ist der Kontrollabteilung nun sowohl ein Musterdienstvertrag als
auch ein aktuell abgeschlossener Dienstvertrag vorgelegt worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
136
Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der IIG & Co KG erhält die
Stadtgemeinde Innsbruck in ihrer Eigenschaft als Kommanditistin die aus der Personalüberlassung angefallenen Kosten in Form eines steuerneutralen „Überschussvorab“, welches in Höhe der tatsächlich aufgelaufenen Kosten zu leisten ist, ersetzt. Die
Personalkosten jener überlassenen Bediensteten, die im Rahmen der Geschäftsbesorgung der IISG tätig sind, werden von der Stadt getragen. Soweit diese Personen in
einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt stehen, gilt dies auch hinsichtlich deren Pensionslasten.
Anlässlich einer stichprobenartigen Verifizierung des Überschussvorab für das Jahr
2007 stellte die Kontrollabteilung – wie auch schon bei ihrer erstmaligen Prüfung
2004 – eine Reihe von Defiziten fest. U.a. wurden die Modalitäten der im Rahmen des
Überschussvorab bewerkstelligten Personalkostenrefundierung beanstandet. Nachdem sich zum Prüfungszeitpunkt am Abrechnungsprocedere nichts geändert hatte,
empfahl die Kontrollabteilung aus Gründen der Transparenz neuerlich, um eine
schriftliche Festlegung der Berechnungsweise des Überschussvorab bemüht zu sein.
Im Anhörungsverfahren wurde eine Umsetzung dieser Empfehlung zugesichert.
Zl. KA-00287/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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