Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 06-MaiSondersitzung.pdf

- S.4

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3.3.

Beurlaubung von den Gemeinderatsmitgliedern der Innsbrucker
Volkspartei (ÖVP), Dr. Fink, Baur,
Mag. Kogler, Dr. Schuchter, Ullmann und Dr. Hilbe

3.4.

Abgegebene Verzichtserklärung
von den Gemeinderatsmitgliedern
der Innsbrucker Volkspartei
(ÖVP), Dr.in Daniaux, Felsberger,
Dr.in Waibel und Mag.a Seidl

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest sechs
gleichlautende Schreiben von Dr. Christoph
Fink, Armin Baur, Mag. Christian Kogler,
Dr. Helmut Schuchter, Wolfgang Ullmann
und Dr. Wolfgang Hilbe vom 14.5.2012:

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest vier
gleichlautende Schreiben von Dr.in Daria
Daniaux, Manuela Felsberger, Dr.in Ursula
Waibel und Mag.a Julia Seidel vom
14.5.2012:

"Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin!

"Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin!

In Beantwortung Ihres Schreibens vom
11.5.2012 darf ich im Sinne Ihres Schreibens gemeinsam mit allen weiteren betroffenen Mitgliedern und Ersatzmitgliedern
unserer Fraktion wie folgt mitteilen:

In Beantwortung Ihres Schreibens vom
11.5.2012 darf ich Ihnen mitteilen, dass
meine abgegebene Verzichtserklärung aufrecht bleibt.

Ich akzeptiere vorbehaltslos die Reihung
der Kandidatinnen und Kandidaten nach
dem Vorzugsstimmenmodell der Innsbrucker Volkspartei (ÖVP). Ich erkläre zivilrechtlich mit sofortiger Wirkung und unwiderruflich im Sinne des § 16a Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck
(IStR) die Verhinderung an der Mandatsausübung für voraussichtlich mehr als zwei
Monate begründet im vereinbarten Vorzugsstimmenmodell der Innsbrucker Volkspartei (ÖVP) und beantrage mich unbefristet
zu beurlauben. Dabei möchte ich jedoch
weiterhin als Ersatzmitglied tätig sein.

Dr.in Daria Daniaux, Manuela Felsberger,
Dr.in Ursula Waibel und Mag.a Julia Seidel!"

Als Ersatzmitglied des Gemeinderates werde ich von meinem Vorrücken im Anlassfall
nur dann Gebrauch machen, wenn nach der
Reihung nach dem Vorzugsstimmenergebnis ein Mandat eines Mitglieds des Gemeinderates dauerhaft gemäß § 16 Abs. 2 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck
(IStR) endet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Fink, Armin Baur,
Mag. Christian Kogler, Dr. Helmut Schuchter, Wolfgang Ullmann und Dr. Wolfgang
Hilbe."

Mit freundlichen Grüßen

Es wird Kenntnis genommen.
4.

Ressortverteilung im Stadtsenat
gemäß § 35a Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975
(IStR)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Ressortverteilung im Stadtsenat wird wie folgt vorgeschlagen:
Für Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer ("Für Innsbruck"):
-

Mag.-Abt. I, Personalwesen,

-

Mag.-Abt. I, Bürgerservice/Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit,

-

Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und
Wirtschaft, Rechnungswesen und Gemeindeabgaben,

-

Mag.-Abt. V, Kultur

-

sowie alle weiteren Aufgaben, die nicht
gemäß §§ 35a und 35b Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) anderen Mitgliedern der Stadtregierung
übertragen sind.

Es wird Kenntnis genommen.

Für erste Bgm.-Stellv. Mag.a Pitscheider
(Die Innsbrucker Grünen):

Sonder-GR-Sitzung 24.5.2012

-

Mag.-Abt. II, Straßen- und Verkehrsrecht,

-

Mag.-Abt. III, Verkehrsplanung, Umwelt,