Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 06-MaiSondersitzungFortsetzung.pdf

- S.18

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- 309 -

tes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR).
Ich bin neugierig, für wie viele Mitglieder im
Stadtsenat sich dann die anderen Parteien
aussprechen. Ändert Ihr dort auch Eure
Meinung so oft, wie es beim Wechseln des
Hemdes möglich oder notwendig ist? Wofür
stehen die Innsbrucker Grünen dann ein?
Stehen die Innsbrucker Grünen für neun,
sieben, zehn oder elf Mitglieder im Stadtsenat? Vielleicht ist das für Euch etwas zum
Nachdenken.
Die Innsbrucker Grünen sind seit den letzten Wochen besonders stark wandlungsfähig. Ob das die Wählerinnen und Wähler
der Innsbrucker Grünen goutieren, werden
wir in den kommenden sechs Jahren - vielleicht auch schon früher - sehen. Wir müssen die Stadtrechtsreformkommission
(StRRK) wieder einberufen, denn ich bin
neugierig, wie GRin Mag.a Schwarzl erklärt,
warum wir sieben, fünf oder neun Mandate
im Stadtsenat benötigen. Das Verhalten der
Innsbrucker Grünen irritiert und enttäuscht
mich wirklich.
Meine Schlussworte passen jetzt nicht mehr
ganz zum Thema, denn ich spreche noch
einmal das Thema Sicherheit an. Ich gebe
GRin Dr.in Krammer-Stark für die nächsten
Sitzungen eine Überlegung mit, wie sie jetzt
in der Regierungsverantwortung, zu ihrer
damaligen Meinung hinsichtlich der Marokkaner steht. Sie meinte damals Folgendes:
"Was sollen denn die armen Marokkaner
tun? Diese müssen ja dealen, weil sie sonst
keine andere Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt zu verdienen!"
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich möchte
hinsichtlich der Zuteilung aus der Verordnung des Gemeinderates etwas sagen. Das
ist logisch und GR Mag. Krackl hat vorhin
bereits versucht, das zu erklären. Dies ist
aber vielleicht aufgrund der schnellen Diskussion ein wenig untergegangen.
Das ist genau der Unterschied. Wir müssen
heute noch beim Ausschuss für Soziales
und Wohnungsvergabe hinterfragen, wie wir
dort vorgehen. Dort stellt sich die gleiche
Problematik, wie dies beim Kontrollausschuss der Fall ist. Wir sind so verblieben -

das wird Sinn, Aufgabe und Wunsch des
Gemeinderates sein -, dass wir diese Möglichkeit wieder herstellen. Es sollten auch
Mitglieder benannt werden können, die nicht
aus der eigenen Gemeinderatspartei entstammen. Dabei beziehe ich mich auf eine
Verordnung. Es wäre das letzte Mal so vereinbart gewesen, um genau dem Genüge
zu tun.
Die Auslegung mit der Listensumme ist genau das, was ich im Endeffekt offen gelassen hätte. Die Verteilung der drei Mandate
an die Innsbrucker Volkspartei (ÖVP), der
drei Mandate für "Für Innsbruck", der zwei
Mandate für die Innsbrucker Grünen sowie
der zwei Mandate für die Sozialdemokratische Partei Innsbruck (SPÖ) muss einer
Regelung zugeführt werden, dass dies geändert werden soll. Entweder sollen im Gesetz die Begriffe Listensumme oder Teilstimmen angeführt werden. Das Wort "bzw."
ist zu streichen, das war auch nicht in der
Auslegung der Gemeindeabteilung des
Landes Tirol so vorgesehen. Statt dem Wort
"bzw." sollte ein Schrägstrich gemacht werden. Aus diesem Grund gibt es diese Zuteilung.
StR Gruber, ich würde Wert darauf legen,
dass Du mir während meiner Erläuterung
nicht Deinen wunderbaren Rücken zudrehst.
(StR Gruber: Frau Bürgermeisterin, wenn
Du nicht dauernd schwätzen würdest, wenn
ich spreche, dann mache ich das gerne.)
Ich habe nicht geschwätzt, sondern Bgm.Stellv.in Mag.a Pitscheider gesagt, dass ich
ihr den Vorsitz übergeben werde, weil ich
mich zu Wort melden möchte. Nach meiner
Wortmeldung, darauf habe ich Bgm.-Stellv.in
Mag.a Pitscheider hingewiesen, hat sich StR
Mag. Dr. Platzgummer schon zu Wort gemeldet.
Soweit die Aufklärung, warum das Angebot
sozusagen über diesen Umweg gelaufen
ist. Es war klar, dass auch von der Sozialdemokratischen Partei Innsbruck (SPÖ) GR
Mag. Abwerzger nicht direkt vorgeschlagen
werden kann. Wir hätten genau das umgehen können, dass weder die Freiheitliche
Partei Innsbruck (FPÖ) noch die Fraktion
RUDI im Gemeinderat vertreten ist. Das war
der Sinn, der Zweck und der Grund.

Sonder-GR-Sitzung 29.5.2012 (Fortsetzung der am 24.5.2012 unterbrochenen Sitzung)