Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 06-MaiSondersitzungFortsetzung.pdf

- S.19

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- 310 -

Ich hätte es jetzt genauso gemacht, dass
wir praktisch jemanden nominiert hätten.
GR Federspiel hat mir heute ausrichten lassen, dass er das Mandat nicht annehmen
möchte. Aus diesem Grund bleibt die Überlegung übrig, dass GR Mag. Abwerzger
nominiert wird, da die Sozialdemokratische
Partei Innsbruck (SPÖ) nur ein Mandat benannt hat.
(GR Federspiel: Das ist falsch.)
Nein, das ist nicht falsch und ich darf die
Verordnung des Gemeinderates, die Innsbrucker Wahlordnung (IWO) § 81 Abs. 3
verlesen:
"Machen die anspruchsberechtigten Parteien bis zum Wahltag, wenn aber die Wahl
des Stadtteilausschusses gleichzeitig mit
der Wahl des Gemeinderates durchgeführt
wird, bis zur konstituierenden Sitzung des
Gemeinderates, keine Vertreterinnen bzw.
Vertreter namhaft - die Sozialdemokratische
Partei Innsbruck (SPÖ) hat den zweiten Sitz
nicht namhaft gemacht -, so hat die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister diese
aus dem Kreis, der Gemeinderätinnen bzw.
Gemeinderäte zu bestimmen."
Aus diesem Grund ist GR Mag. Abwerzger
jetzt genannt, da GR Federspiel in der ersten Aufstellung bereits namhaft gemacht
wurde. Das möchte ich zur Logik und zur
Aufklärung sagen.
StR Mag. Dr. Platzgummer: Frau Bürgermeisterin, auch wenn man es so darstellen
möchte, ist diese Auslegung nicht richtig.
Außerdem steht gar keine Auslegungsfrage
an, außer man künstelt sie herbei. Das war
immer der Versuch diese dritte Position
oder Stelle für die Fraktion "Für Innsbruck"
zu lukrieren.
Frau Bürgermeisterin, ich mache Sie, ohne
allzu lange auszuführen, auf etwas aufmerksam: Wenn man entgegen schriftlicher
Mitteilung der Aufsichtsbehörde und entgegen der in dieser Mitteilung enthaltenen
Ansicht des Verfassungsdienstes des Landes Tirol hergeht und eine Auslegungsfrage
anders beurteilt, der nicht einmal die Sozialdemokratische Partei (SPÖ) als Regierungsmitglied folgen kann und zu der man
sich offensichtlich zum Schweigen in der
Regierung verpflichtet hat - so wie mir das
heute erscheint - wird diese deshalb nicht
rechtsrichtig. Es wird dadurch nur der Un-

rechtsgehalt potenziert und das muss aufgezeigt sein.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider.
StR Gruber: Frau Bürgermeisterin, ich
möchte etwas weniger emotional sein, aber
in der Sache doch klar bleiben. Auf die Gefahr hin zu meinen, dass wir wieder Sitzungen verlängern wollen, muss ich sagen,
dass es tatsächlich um wichtige Dinge geht.
Frau Bürgermeisterin, Du hast aus der Verordnung des Gemeinderates richtig vorgetragen, aber der Inhalt ist falsch.
GR Federspiel hat Dir gegenüber gesagt,
dass er nicht das dritte Mandat der Liste
"Für Innsbruck" möchte, weil er damit ein
Präjudiz gegenüber dem Landesgesetzgeber schaffen würde, was die Auslegung des
D"Hondt-Verfahren betrifft.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Eben nicht.)
Frau Bürgermeisterin, jetzt bin ich am Wort.
Wenn wir fair miteinander reden wollen,
dann musst Du mich nicht maßregeln und
ich Dich nicht, denn das ist kindisch. Ich
möchte nur ausreden und meinen Gedanken fertig machen. Vielleicht ist bei Euch
der Gedanke auch noch nicht gereift, deshalb wollte ich keine Pause machen, denn
Pfingsten ist vorbei. Ich erkläre Euch jetzt
den Sachverhalt, wie ich ihn verstehe.
GR Federspiel hat den dritten Platz, den Du
weitergeben wolltest, in der Annahme, dass
man ein Mandat in einem Ausschuss weitergeben kann, nicht angenommen. Warum? Er hat das Mandat deshalb nicht angenommen, weil es ein Präjudiz gegenüber
dem Gesetzgeber des Landes Tirol geworden wäre, dass er sozusagen das D"HondtVerfahren, das Du, Frau Bürgermeisterin,
gerne als das rechtmäßige siehst, akzeptiert
hätte. Was richtig sein wird - Deine
Rechtsmeinung oder die von GR Federspiel
- sei dahingestellt. Der Verfassungsdienst
des Landes Tirol und die Gemeindeaufsicht
haben darüber schon entschieden. Vielleicht brauchen wir noch den Bürgermeister
von Jerusalem dazu? Ich weiß nicht, wen
wir noch benötigen, bis es von den anderen
endlich geglaubt wird.

Sonder-GR-Sitzung 29.5.2012 (Fortsetzung der am 24.5.2012 unterbrochenen Sitzung)