Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 06-MaiSondersitzungFortsetzung.pdf

- S.21

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- 312 -

sind nun die Personen GR Federspiel und
GR Mag. Abwerzger.
Es geht mir genau darum, zu erfüllen, dass
auch GR Federspiel im Stadtteilausschuss
Igls vertreten ist. Diese Klärung und Änderung in der Innsbrucker Wahlordnung (IWO)
in § 81 Abs. 3 wird sicher ein paar Monate
dauern. Im Endeffekt ist genau das, was
StR Gruber gemeint hat, damit erfüllt, dass
GR Federspiel im Stadtteilausschuss Igls
vertreten ist.
Das ist weder für GR Federspiel noch für
uns ein Präjudiz. Wir lassen kein Präjudiz
zu, weil ich akzeptiere, dass er eine andere
Auslegung hat und GR Federspiel umgekehrt, dass ich diese Auslegung treffe.
Ich kann diesen vorgelegten Antrag entsprechend abändern, denn ich habe kein
Problem damit. Die Intention war, dass
GR Federspiel im Stadtteilausschuss Igls
ohne Präjudiz für irgendetwas anderes vertreten ist. Wir können gleich vorgehen, wie
bei der Nominierung von GR
Mag. Abwerzger. Warum auch nicht? Diese
Sache ist dann zumindest von der Person
her erfüllt. Das andere wird nicht der Gemeinderat entscheiden, sondern dieser § 81
Abs. 3 Innsbrucker Wahlordnung (IWO) ist
abzuändern, damit solche Situationen überhaupt nicht entstehen.
Das ist jetzt mein Vorschlag. Wir können
gerne noch kurz mit den Klubobleuten beraten, ob dieser Vorschlag so angenommen
werden kann. Es wäre dann ohne Präjudiz
alles erfüllt worden. Ich darf nun die Klubobleute zu mir bitten, damit wir darüber beraten können.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer unterbricht um
19.15 Uhr die Sitzung und setzt die Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 19.30 Uhr wieder fort.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich habe mich
mit den Klubobleuten noch einmal beraten
und wir haben die Unterlage abgeändert. Es
wird GR Federspiel gleich wie GR
Mag. Abwerzger namhaft gemacht und bestimmt. Ich darf daher den abgeänderten
Antrag noch einmal referieren:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck möge beschließen:
In den Stadtteilausschuss Igls werden für
die Gemeinderatsperiode 2012 bis 2018
folgende Mitglieder entsandt:
Drei Mitglieder der Innsbrucker Volkspartei
(ÖVP):
-

StR Franz Gruber,
StR Mag. Dr. Christoph Platzgummer
und
GRin Dipl.-Ing.in Daria Sprenger.

Drei Mitglieder "Für Innsbruck":
-

Bgm.in Mag.a Christine Oppitz-Plörer
(Vorsitzende),
GRin Herlinde Keuschnigg und

Zwei Mitglieder der Innsbrucker Grünen:
-

GR Thomas Carli und

-

StR Mag. Gerhard Fritz.

Zwei Mitglieder Sozialdemokratische Partei
Innsbruck (SPÖ)
-

GR Helmut Buchacher

Da durch "Für Innsbruck" lediglich zwei Mitglieder namhaft gemacht wurden, ist gemäß
§ 3 Abs. 2 der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom
15.12.2011 und 26.1.2012, mit der die
Stadtteilausschüsse geregelt werden, das
neunte Mitglied durch die Frau Bürgermeisterin aus dem Kreis der Gemeinderätinnen
und Gemeinderäte zu bestimmen. Die Entscheidung fiel auf GR Federspiel.
Da durch die Sozialdemokratische Partei
Innsbruck (SPÖ) lediglich ein Mitglied namhaft gemacht wurde, ist gemäß § 3 Abs. 2
der Verordnung des Gemeinderates der
Landeshauptstadt Innsbruck vom
15.12.2011 und 26.1.2012, mit der die
Stadtteilausschüsse geregelt werden, das
zehnte Mitglied durch die Frau Bürgermeisterin aus dem Kreis der Gemeinderätinnen
und Gemeinderäte zu bestimmen. Die Entscheidung fiel auf GR Mag. Abwerzger.
StR Gruber: Das wäre eine konstruktive
Zusammenarbeit. Ich danke der Koalition,
dass sie dem Vorschlag nachgekommen ist
und wir GR Federspiel - eine gute Entscheidung für Igls - als Mitglied in den Stadtteil-

Sonder-GR-Sitzung 29.5.2012 (Fortsetzung der am 24.5.2012 unterbrochenen Sitzung)