Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 06-Protokoll_14.06.2018.pdf
- S.23
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Bgm. Willi: Es wird vorgeschlagen, dass
sich folgende Ausschüsse aus sieben Personen zusammensetzen:
-
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss
-
Ausschuss für Finanzen, Subventionen
und Beteiligungen
Wahlordnung 2011 auch ein ihr nicht angehörendes Gemeinderatsmitglied mit dessen
Zustimmung als Ausschuss- bzw. Ersatzmitglied namhaft machen. Als Ersatzmitglieder
der Ausschüsse können nach § 90 Abs. 2
Innsbrucker Wahlordnung 2011 auch Ersatzmitglieder des Gemeinderates namhaft
gemacht werden.
-
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und
Tourismus
Mir liegen folgende Nennungen der Gemeinderatsparteien vor:
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Personalausschuss
-
Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss (7 Mitglieder)
-
Ausschuss für Umwelt, Energie und
Mobilität
Beschluss (einstimmig):
Die Anzahl der Mitglieder vorstehender Ausschüsse wird mit sieben Personen festgelegt.
12.2
Bestimmung, ob die Mitglieder der
Ausschüsse im Fall ihrer Verhinderung durch Ersatzmitglieder zu
vertreten sind
Bgm. Willi: Gemäß § 90 Abs. 2 der Innsbrucker Wahlordnung 2011 kann der Gemeinderat bestimmen, dass die Mitglieder
der Ausschüsse im Fall ihrer Verhinderung
durch Ersatzmitglieder zu vertreten sind.
Wir kommen daher zur Abstimmung über
die Frage, ob die Mitglieder der Ausschüsse
im Fall ihrer Verhinderung durch Ersatzmitglieder zu vertreten sind.
Für die GRÜNEN:
GRin Duftner; Ersatz: GR Lukovic, BA
GR Mag. Fritz; Ersatz: GRin Dipl. Soz.Wiss.in Arslan
Für die FPÖ:
GR Schmidt; Ersatz: StRin Dengg
GR Kurz; Ersatz: GR Lassenberger
Für FI:
GR Mag. Krackl; Ersatz: GR Kaufmann
Für die ÖVP:
Bgm.-Stellv. Gruber; Ersatz: GRin Dr.in Winkel
Für die SPÖ:
GR Plach; Ersatz: GR Buchacher
Ausschuss für Finanzen, Subventionen
und Beteiligungen (7 Mitglieder)
Für die GRÜNEN:
GRin Bex, BSc; Ersatz: GRin Duftner
Beschluss (einstimmig):
GR Lukovic, BA; Ersatz: GRin Neßler
Die Mitglieder der Ausschüsse sind im Falle
ihrer Verhinderung durch Ersatzmitglieder
zu vertreten.
Für die FPÖ:
StR Federspiel; Ersatz: GR Lassenberger
GR Kunst; Ersatz: GR Kurz
12.3
Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und Ersatzmitglieder
Für FI:
GR Mag. Stoll; Ersatz: GR Wallasch
Bgm. Willi: Jede Gemeinderatspartei hat
im Sinne des § 90 Abs. 1 Innsbrucker Wahlordnung 2011 Anspruch auf Vertretung in
den Ausschüssen nach Maßgabe ihrer
Stärke.
Für die ÖVP:
Jede anspruchsberechtigte Gemeinderatspartei kann gemäß § 90 Abs. 1 Innsbrucker
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und
Tourismus (7 Mitglieder)
GR-Sitzung 14.06.2018
Bgm.-Stellv. Gruber; Ersatz: GR Mag. Falch
Für die SPÖ:
StRin Mag.a Mayr; Ersatz: GR Heisz