Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 06-Protokoll_14.06.2018.pdf

- S.46

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dings nicht nur die Kosten der Planungsbüros, sondern auch die der örtlichen Bauaufsicht und alle Detailplanungen, die die elektrische Versorgung oder den Innenausbau
betreffen. Auch alle Ausschreibungen waren
Teil des Auftrags des Generalplaners.
Der Auftrag des Generalplaners wurde mit
diesem Betrag bereits im Gemeinderat festgesetzt und hat sich um € 70.000,-- erhöht.
Das ist darauf zurückzuführen, dass wir
statt der ursprünglich 10 Ausschreibungen
tatsächlich 33 hatten. Diese anwaltlichen
Kosten mussten, nach entsprechender Verhandlung, abgedeckt werden.
Der zweite Teil der Leistungen umfasst
€ 2,9 Mio. Das ist ein unglaublich hoher Betrag, bei dem sich wirklich jede/r fragt, wer
hat denn da so viel Geld bekommen bzw.
verlangt?
Ich habe für die heutige Sitzung eine detaillierte Aufstellung mitgebracht, um diese
Kosten etwas herunterbrechen zu können.
Ich darf Ihnen sagen, es sind die Rechtsberatungskosten für die gesamten Behördenverfahren sowie Kosten für jene Ausschreibungen, die nicht die Hochbauten betreffen.
Die Ausschreibung für die Seilbahn macht
in etwa € 700.000,-- aus.
Jene Zahlungen, die wir den GrundeigentümerInnen leisten mussten, damit wir den
Grund einmalig für die Bauphase zur Verfügung gestellt bekommen, beliefen sich auf
€ 150.000,--, Abgaben an Behörden
€ 200.000,--, Vermessungsleistungen
€ 100.000,--, Beratungsleistungen, die Seilbahntechnik betreffend, € 200.000,--... (Unruhe im Saal)
Das ist anders als im privaten Bereich. Dort
sagt man, man will eine 10er-Umlaufseilbahn, schaut, welche am Markt angeboten
werden, spricht mit dem Unternehmen und
sucht sich die/den günstigste/n Anbieter/in
aus. Wir mussten eine Ausschreibung
durchführen. Um für diese Ausschreibung
die technischen Grundlagen zu haben, also
ein Leistungsverzeichnis, hat es Beratungen
durch die Melzer & Hopfner IngenieurgmbH
& Co KG um € 200.000,-- gegeben.
Weitere Kosten waren: Für Wasserwirtschaft € 100.000,--, Verkehrsoptimierung
und Parkflächen € 100.000,--, laufende Untersuchungen aufgrund von Behördenvorga-

GR-Sitzung 14.06.2018

ben - wir mussten die Quellen laufend untersuchen, damit auch die Wasserqualität
immer entspricht - € 100.000,-- etc.
Wer kontrolliert die Finanzen? Das beauftragte externe Projektcontrolling musste 14tägig überprüfen, ob die vereinbarten Leistungen von den Firmen erbracht wurden.
Das heißt, ist der Fortschritt am Bau gegeben, sind die bedungenen Ausführungen
auch geleistet worden?
Alle 14 Tage bekomme ich einen Bericht, in
dem über Ampelgrafiken - rot, gelb oder
grün - aufgezeigt wird, was fertiggestellt
wurde oder was noch offen ist. Das ist die
inhaltliche Prüfung. Es ist auch deren Aufgabe, uns die Kosten, soweit sie ihnen aus
der Ausschreibung und aus dem Baubuch
bekannt sind, mitzuteilen - das wurde ja mitgeprüft.
Die Eintragungen im Baubuch waren im
Wesentlichen Eintragungen dem Grunde
nach, also ohne Beträge. Das heißt, es wurden die Mehrleistungen vermerkt und erst
ab dem Zeitpunkt, als man auch einen Betrag hatte, wurde dieser mitberichtet.
Die Auswertung des Berichts des externen
Controllings obliegt der Geschäftsführung.
Sie muss sehen, dass zu einem Punkt mit
roter Ampel z. B. eine Besprechung erforderlich ist oder möglicherweise Behördenverfahren beschleunigt werden müssen etc.
Das ist nicht Aufgabe des Baucontrollings.
GR Depaoli: Für mich klingt einleuchtend,
was Sie sagen. Ich verstehe es trotzdem
nicht und zwar deshalb, weil die Bauplanung, die die Hauptverantwortung hat, dafür
sorgen muss, dass in diesem Baubuch nicht
nur die Mehrleistungen erfasst werden, sondern auch die Mehrkosten.
Denn wenn mir gesagt wird, ich brauche
zwei neue Reifen statt einem, dann ist
meine erste Frage, was das kostet. Das
wäre hier auch notwendig gewesen, dann
wäre das nicht so ausgeufert. Man hätte
nämlich rechtzeitig die Bremse ziehen können! So haben die Firmen in das Baubuch
die Mehrleistungen geschrieben, mussten
aber keine Kosten dazu angeben. Da muss
jemand einen Fehler gemacht haben! Ich
orte den Fehler in der Bauplanung.
Mag. Dr. Scheiber: Das ist nicht ganz richtig. Soweit es die Bauabwicklung ermöglicht
und ich Kostenschätzungen habe, stehen