Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 06-Protokoll_14.06.2018.pdf

- S.60

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- 272 -

Saison Betriebsunterbrechung haben wollen.

sind, nicht vorher. Damit sind rund € 4 Mio.
der Leistung konkretisiert worden.

Ich verstehe Ihr Anliegen, aber ich bin kein
Gemeinderat, der das umsetzen müsste.
Das Thema war aber wirklich bekannt und
wurde nicht irgendwo verschwiegen. Auch
wenn es nicht im Protokoll steht - das kann
ich sowieso nicht ändern. Dieses Thema
war bereits im Jahr 2015 bekannt. Es hat
sich für uns wirklich wie ein roter Faden
durchgezogen. (Unruhe im Saal)

Wenn Sie in die Tabelle schauen, die wir
übergeben haben, dann steht da noch eine
andere Zahl. Das ist mehr als die Hälfte von
dem, was bekanntgegeben worden ist.
Wenn wir also im März 2018 - z. B. in der
letzten Sitzung der Update-Runde zum Projekt Patscherkofelbahn - sagen, wir bewegen uns noch im Projektrahmen, wohl wissend, dass es Mehrforderungen gibt, dass
aber noch keine Leistungen, die wir nicht in
Anspruch nehmen, gegengerechnet sind,
dann ist das keine fahrlässige Aussage. Sie
war zu dem Zeitpunkt richtig.

Daraus resultiert natürlich ein Problem,
denn wenn das Bauvolumen erweitert wird,
erhöht sich auch das Risiko. Dieses erhöhte
Risiko findet sich dann natürlich sofort in
den Kosten wieder!
Jetzt kommen wir - ich hoffe - zu einem
wichtigen Punkt. Ich weiß nicht, wie ich das
deutlich machen soll? Wir haben dieses
Geld ja noch nicht ausgegeben oder verbraucht. Die Summe von € 48 Mio. ist vorher genannt worden. Mehr ist noch nicht
ausgegeben worden. Es hört sich nämlich
immer so an, als hätten wir das Geld für etwas Anderes verwendet! Nein, das haben
wir nicht!
Aber wir haben Forderungen, die wir immer
konkreter bekommen und die erwarten lassen, dass das Geld gebraucht werden
könnte. Es gibt dafür keine Gewissheit. Es
ist also noch nicht ausgegeben, sondern es
droht, dass es gebraucht wird. Das ist ein
ganz großer Unterschied zu der Frage, ob
wir das schon ausgegeben haben. (Unruhe
im Saal)
Wir können es gar nicht ausgegeben haben,
weil es nicht freigegeben ist!
(StR Federspiel: Weil Ihr es nicht habt!)
In dem Zusammenhang ist festzustellen, je
konkreter nun die Rückfragen bei den LeistungserstellerInnen werden, desto konkreter
können unsere Planer- und ControllerInnen
die einzelnen Gewerke betrachten.
Damit komme ich auf die Frage nach der
Norm zurück. Ja, die Firmen tragen im Baubuch ihre Mehrleistungen ein, aber sie tragen nicht ein, wie viel sie damit gegenüber
der vereinbarten Ursprungsleistung weniger
aufgewendet haben. Dazu kommt, dass die
wesentlichen Leistungen - ich habe es in
meiner Eingangsausführung schon gesagt zwischen April und Mai 2018 eingegangen
GR-Sitzung 14.06.2018

Ich kann Ihnen nichts Besseres sagen.
Wenn Sie sagen, Sie glauben mir nicht,
dann ist das eben eine Glaubensfrage. Das
ist auch okay, aber ich bin überzeugt, die
Kontrollabteilung wird die Gelegenheit haben, den Eingang der Forderungen und den
Verlauf im Baubuch zu dokumentieren. Und
dem sehe ich ruhig entgegen.
Zur Frage von Bgm. Willi, was nun stimmt,
der Eingang von 5 % oder 15 % der
Schlussrechnungen? Wir haben natürlich in
der Zwischenzeit die eingegangenen
Teilschlussrechnungen zurückgeschickt. Insofern sind jetzt 5 % richtig. Vorher hatten
wir Teilschluss- und Schlussrechnungen
nicht im Ausmaß, sondern vom Anteil der
Anzahl der Rechnungen, von 15 %. Wenn
wir jetzt 5 % sagen, dann ist die große
Summe der Seilbahn darin enthalten. Wertmäßig ist das Verhältnis also anders.
Die 15 % bzw. 5 % beziehen sich auf die
Anzahl der zu erwartenden Rechnungen.
Wir hatten vorher die Teilschlussrechnungen mit dabei, die wurden zurückgeschickt
und derzeit haben wir nun 5 % der Schlussrechnungen vorliegend.
Eine Frage war, ob sämtliche Leistungen
ausgeschrieben wurden? Wir unterliegen
natürlich dem Vergabegesetz, das geht gar
nicht anders. Aber es gibt selbstverständlich
Leistungen, die nicht auszuschreiben waren. Immer dann, wenn wir gemerkt haben,
dass wir dort durch Suche von befähigten
Firmen weiterkommen, haben wir natürlich
davon Gebrauch gemacht, aber immer unter Anwendung des Bundesvergabegesetzes. Das ist sicher auch ein Aspekt, den die
Kontrollabteilung prüfen wird.