Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 06-Protokoll_14.06.2018.pdf
- S.109
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Innsbruck unter www.innsbruck.gv.at oder auf einer alternativen Domain der
Bevölkerung zur Verfügung zu stellen.
einem für sie passenden Zeitpunkt streamen. Den BürgerInnen das zu ermöglichen,
entspricht einer modernen Lebensrealität.
2.
Die Archivierung der Sitzungen in Form
einer Datenbank vorzunehmen und auf
der Domain selbst die letzten drei Sitzungen jederzeit öffentlich zu ermöglichen.
Als Innsbrucker Stadtpolitik können wir damit den BürgerInnen ein lebensnahes Angebot machen, für mehr Transparenz sorgen
und das politische Interesse der InnsbruckerInnen wieder breiter aufwecken.
3.
ZuschauerInnen sind vor Beginn der
Sitzung durch den/die Vorsitzende/n
auf die LIVE-Übertragung aufmerksam
zu machen, sowie dass diese mit ihrem
Verbleib in der Sitzung der Verwendung und Archivierung Ihrer Ton- und
Bildaufnahmen zustimmen.
Bedeckung: Für die Ausführung sind unter
Berücksichtigung der bereits verfügbaren
technischen Infrastruktur im Sitzungssaal,
die tatsächlichen Herstellungskosten zu ermitteln und im Budgetvoranschlag unter
dem Punkt Medien- und Öffentlichkeitsarbeit für das Jahr 2019 zu beschließen.
Mag.a Seidl und Mag.a Klingler-Newesely,
beide eigenhändig
Die Wahlbeteiligung bei den Gemeinderatswahlen am 22.04.2018 in der Stadt Innsbruck war dramatisch niedrig. Mit 43,74%
Wahlbeteiligung gingen nicht einmal mehr
die Hälfte der Wahlberechtigten zur Urne,
um die Stimme abzugeben.
Als ein Grund dafür gilt, dass Entscheidungen der Politik für die BürgerInnen wenig
transparent und nachvollziehbar sind. Protokolle, die erst Wochen nach einer Sitzung
veröffentlicht werden, werden als zu wenig
aktuell, sogar überholt wahrgenommen.
Landtagssitzungen oder auch Nationalratssitzungen werden teilweise seit mehr als einem Jahrzehnt live im Internet übertragen.
Es ist also für die Landeshauptstadt Innsbruck höchste Zeit, diese politische Lücke
für die InnsbruckerInnen zu schließen und
ihnen auch die Möglichkeit zur Verfolgung
ihrer Gemeindepolitik zur Verfügung zu stellen.
Zahlreiche interessierte BürgerInnen können aus verschiedenen Gründen nicht an
der Sitzung teilnehmen, andere interessieren sich individuell für spezielle Tagesordnungspunkte. Manche wollen live oder zu
32.5
GfGR/54/2018
Stadt Innsbruck, Abänderung der
"Allgemeine Richtlinien für die
städtischen Pflichtschulen" betreffend die Hausschlüsselverwendung (GRin Mag.a Klingler-Newesely)
GRin Mag.a Klingler-Newesely: Vom Amt
für Schule und Bildung wurden "Allgemeine
Richtlinien für die städtischen Pflichtschulen" erlassen, welche den Punkt 8. "Regelungen über die Ausfolgung von Hausschlüsseln an Lehrpersonen" enthalten.
Unter anderem ist in diesem Punkt 8. vorgesehen, dass die Schulgebäude grundsätzlich nur in der Zeit von Montag bis Freitag
von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr und in Ausnahmefällen am Wochenende von 08:00 Uhr
bis 18:00 Uhr zu betreten sind.
Dementsprechend sind die Schlüssel-Chips,
die den LehrerInnen überlassen werden, so
programmiert, dass diese am Wochenende
keinen Zutritt zu den Schulgebäuden erlauben.
Dies führt in der Praxis zu erheblichen Problemen, zumal es zahlreiche LehrerInnen
gibt, welche Korrektur- oder Vorbereitungsarbeiten am Wochenende in der Schule
durchführen wollen oder, durch persönliche
Lebensumstände bedingt, müssen, dort
aber vor verschlossenen Türen stehen oder
den "Ausnahmefall" gegenüber Schulwart oder Amt aufwändig begründen müssen. Ich
stelle daher folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen, dass
Punkt 8. der "Allgemeine Richtlinien für die
städtischen Pflichtschulen" dahingehend abgeändert wird, dass die Wortfolge "in Ausnahmefällen" in Punkt 8.1 entfällt.
Mag.a Klingler-Newesely, eigenhändig
Es ist zunächst auf die Bestimmung des
§ 74 Tiroler SchOG zu verweisen, wonach
GR-Sitzung 14.06.2018