Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 06-Protokoll_14.06.2018.pdf

- S.110

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- 322 -

Schulgebäude grundsätzlich nur für Schulzwecke sowie für Zwecke der Erwachsenenbildung und der außerschulischen Jugenderziehung verwendet werden dürfen.
Diese Verwendungsbestimmung gilt an 365
Tagen im Jahr rund um die Uhr.
Andererseits besteht für LehrerInnen keinerlei dienstliche Verpflichtung, dass sie ihre
privaten Wohnräume für die Erfüllung ihrer
Dienstverrichtungen (Vorbereitung, Korrekturen) heranziehen müssen.
Es ist daher geboten und zweckmäßig,
wenn den LehrerInnen auch an Wochenenden von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr ein ungehinderter und einfacher Zutritt zu den Schulgebäuden ermöglicht wird.
32.6

GfGR/55/2018
CarSharing-Modelle, Befreiung
von der Parkgebühr in Kurzparkzonen (GRin Mag.a Seidl)

GRin Mag.a Seidl: Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
-

PKW von CarSharing-Modellen, unabhängig der Antriebsart, werden von den
Parkgebühren in der Stadt befreit.

442 PKW pro 1.000 EinwohnerInnen im
Jahr 2011 auf 423 PKW pro1.000 EinwohnerInnen im Jahr 2016 zurück. Das entspricht einem Minus von nur 4,3 %. Damit
liegt Innsbruck im österreichweiten Städtevergleich hinter Wien mit 371 PKW pro
1.000 EinwohnerInnen bereits an zweiter
Stelle.
Um ÖPNV-Angebote zu ergänzen, gelten
CarSharing-Modelle besonders in Städten
als wichtiger Bestandteil klimafreundlicher
und flächeneffizienter Mobilitätsangebote.
Das Angebot ist in Innsbruck kaum ausgebaut.
Lediglich die ÖBB-Personenverkehr AG
stellt über Rail & Drive aktuell vier Fahrzeuge am Bahnhof/Frachtenbahnhof Innsbruck zur Verfügung. In Wien ersetzt It. Statistik ein CarSharing Auto fünf private PKW,
bei stationären Angeboten geben 7 % ihr
privates Auto auf und nutzen die Autos für
längere Fahrten. Wir möchten durch die Befreiung von Parkgebühren ein Anreizsystem
schaffen, um das Angebot an CarSharingModellen in der Stadt Innsbruck und damit
das Mobilitätsangebot zu erweitern.
32.7

Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB), verbesserte Information über Umstiegsmöglichkeiten
(GRin Mag.a Seidl)

Bedeckung: Ausgaben werden durch Mehreinnahmen bei Aufhebung "Gratisparken für
Autos mit grünem Kennzeichen" ausgeglichen.
Mag.a Seidl, eigenhändig
Das Gratisparken für E-Autos und PKW mit
Wasserstoffantrieb sehen wir als Förderung
des motorisierten Individualverkehrs. Das
führt zu einer Verschärfung der Parkplatzproblematik, denn jeder PKW, egal welcher
Antriebsart, braucht Platz. 95% der Zeit wird
ein geparktes Auto nicht bewegt. Eine Förderung des MIV unter dem Deckmantel der
"Umweltfreundlichkeit" trägt in keiner Weise
zur Lösung der Parkplatzproblematik und
des Verkehrsaufkommens bei.
Sowohl der Parkplatzproblematik als auch
dem Stauproblem kann man sinnvollerweise
nur mit einer Verringerung der Anzahl der
PKW pro 1.000 Einwohner und einem Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) begegnen. Der PKW-Bestand ging
in der Stadt Innsbruck It. VCÖ von
GR-Sitzung 14.06.2018

GfGR/56/2018

GRin Mag.a Seidl: Ich stelle folgenden Antrag:
Herr Bürgermeister möge als Eigentümervertreter an die Geschäftsführung der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GmbH (IVB) mit dem Ersuchen herantreten:
1.

Die IVB Bus- und Bahnlinienansagen
um Umstiegsmöglichkeiten zu erweitern;

2.

Die IVB Bus- und Bahnlinienaushänge
ebenfalls um Umstiegsmöglichkeiten
nach Wiener oder Münchner Vorbild zu
erweitern;

3.

In den Fahrzeugen selbst Linien- und
Streckenpläne mit Umstiegsmöglichkeiten auszuhängen;

Mag.a Seidl, eigenhändig