Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 06-Protokoll_14.06.2018.pdf
- S.114
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- 326 -
32.10 GfGR/59/2018
Stadt Innsbruck, Reduktion der
Hundesteuer (GR Depaoli)
GR Depaoli: Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck möge
beschließen:
Die Hundesteuer von derzeit € 99,60 wird
auf € 50 pro Kalenderjahr für steuerpflichtige Hunde gesenkt, wobei die Höhe der
Hundesteuer bzw. Hundeabgabe unabhängig davon ist, ob es sich um den 1. Hund oder um jeweils einen weiteren Hund handelt.
Depaoli, eigenhändig
Die Höhe der Hundeabgabe bzw. Hundesteuer der Stadt Innsbruck im Vergleich mit
der Höhe der Hundeabgabe bzw. Hundesteuer von Wien, St. Pölten, Graz, Klagenfurt, Linz, Eisenstadt, Salzburg und Bregenz, ausgehend von einem Hund, welcher
aufgrund seiner Verwendung steuerpflichtig
bzw. abgabenpflichtig ist:
Innsbruck
Wien
St. Pölten
Graz
Klagenfurt
Linz
Eisenstadt
Salzburg
Bregenz
€ 99,60
€ 72,-€ 45.-€ 60,-€ 40,-€ 54,-€ 40,60
€ 64,-€ 52,50
pro Kalenderjahr
pro Kalenderjahr
pro Kalenderjahr
pro Kalenderjahr
pro Kalenderjahr
pro Kalenderjahr
pro Kalenderjahr
pro Kalenderjahr
pro Kalenderjahr
Die Hundesteuer bzw. Hundeabgabe ist in
Innsbruck, im Gegensatz zu anderen Landeshauptstädten, sehr teuer, wobei die
Höhe der Steuer bzw. Abgabe in der Höhe
von € 99,60 im Verhältnis für den 1. Hund
für eine reiche Kommune mit einer It. Statistik niedrigen Pro-Kopf-Verschuldung im Österreichvergleich definitiv seitens der Stadtgemeinde Innsbruck nicht zu argumentieren
ist und eine Abzocke darstellt.
Es ist nicht zu argumentieren, warum es z.
B. Landeshauptstädte wie Klagenfurt und
Eisenstadt schaffen, mit einer hundefreundlichen Abgabe in der Höhe von € 40,-- bzw.
€ 40,60 die Kosten für eventuelle Reinigung
von Kot auf Grünflächen bzw. Gehsteigen
etc. abzudecken, währenddessen es die
Stadt Innsbruck gerade einmal mit € 99,60
schafft, unabhängig davon, wie viele Hunde
sich in einem Haushalt befinden, die Kosten
für eventuelle Reinigung von Grünflächen
GR-Sitzung 14.06.2018
bzw. Gehsteigen etc. von Kot abzudecken.
Anmerkung: Die Mehrabgabe für jeden weiteren Hund ist de facto auch in Bezug auf
die Reinigung von Grünflächen und öffentlichen Flächen im Allgemeinen nicht ausreichend begründet, und daher überhaupt
nicht zu argumentieren und stellt ebenso
eine Abzocke par excellence dar.
Faktum ist, dass entgegen der Information
auf der Webseite der Stadt Innsbruck die
Hundewiesen nicht im ganzen Stadtgebiet
errichtet wurden, sondern es in einigen
Stadtteilen überhaupt keine Hundewiesen
gibt, die HundebesitzerInnen aber - unabhängig von ihrer Wohnadresse - gleich viel
Hundesteuer bezahlen müssen. (siehe beiliegenden Screenshot der Webseite)
Faktum ist auch, dass bei einem Teil der
Hundewiesen massive Mängel vorliegen, so
auch als negatives Beispiel die Hundewiese
bei der Arthur-Haidl-Promenade. Der beiliegende Bericht einer Bürgerin und Hundebesitzerin der Stadt Innsbruck geht näher darauf ein. Anmerkung zum Kommentar der
Bürgerin und Hundebesitzerin: Es handelt
sich selbstverständlich nicht um die Hundewiese an der Franz-Gschnitzer-Promenade
(dort gibt es keine Hundewiese), sondern
um die Hundewiese bei der Arthur-HaidlPromenade.
Es ist unverständlich, ungerecht und auch
seitens der Stadt Innsbruck nicht zu argumentieren, warum trotz der hohen Hundesteuer Hundewiesen sich teilweise in einem
derart schlechten Zustand befinden, obwohl
die lukrierten Einnahmen der Stadt durch
die Hundesteuer ausreichen müssten, um
genannte Hundewiesen dementsprechend
in Stand zu halten.
Für Innsbruck, einer Stadt mit den teuersten
Mieten österreichweit
Innsbruck
€ 16,00/m2
Wien
€ 14,90/m2
Salzburg
€ 14,40/m2
Dornbirn
€ 13,40/m2
Linz
€ 11,20/m2
Graz
€ 11,10/m2
Bregenz
€ 10,90/m2
Villach
€ 10,20/m2
St. Pölten
€ 10,10/m2
Wels
€ 9,80/m2