Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 06-Protokoll_14.06.2018.pdf
- S.115
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- 327 -
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- würde die Senkung der Hundesteuer eine
erste, wenn auch geringe Entlastung der
InnsbruckerInnen bedeuten, aber symbolisch dafür stehen, dass alle Fraktionen im
Innsbrucker Gemeinderat, als auch die
neue Innsbrucker Stadtregierung gewillt
sind, ihre Wahlversprechen 2018 einzuhalten, nämlich die InnsbruckerInnen zu entlasten.
Die Senkung der Hundesteuer für steuerpflichtige bzw. abgabenpflichtige Hunde
wäre ein erster Schritt. Im Gegenzug dazu
könnte man die HundebesitzerInnen dazu
motivieren, den ersparten Differenzbetrag in
der Höhe von fast € 50,-- oder zumindest einen Teil davon, an das Tierheim etc. zu
spenden, welcher wieder den Innsbrucker
SteuerzahlerInnen zu Gute kommen würde.
32.11 GfGR/60/2018
Stadtmagistrat Innsbruck, Reduktion der Wochenarbeitszeit für
MitarbeiterInnen (GR Depaoli)
GR Depaoli: Ich stelle folgenden Antrag:
Gerade die Stadt Innsbruck, welche sich immer wieder betont als familienfreundliche
Arbeitgeberin darstellt ("Innsbruck informiert" vom 16.06.2014) sollte daran Interesse haben, dass auch die Arbeitszeit der
vollzeitbeschäftigten MitarbeiterInnen dementsprechend familienfreundlich gestaltet,
und auf 38,5 Stunden pro Woche verkürzt
wird.
Ebenso sollte es im Interesse der Stadt
Innsbruck liegen die Zufriedenheit der MitarbeiterInnen zu erhöhen, welche durch eine
Verkürzung der Arbeitszeit garantiert erzielt
werden kann. Zitat der ehemaligen Bürgermeisterin, Personalreferentin und jetzigen 1.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: "Als Personalreferentin ist es mir ein zentrales Anliegen, die Zufriedenheit weiter zu erhöhen."
Innsbruck informiert" vom 16.06.2014 ("Die
Stadt Innsbruck als Arbeitgeber")
In Erinnerung wird gerufen, dass die Verkürzung der Arbeitszeit auf 38,5 Stunden pro
Woche für vollzeitbeschäftigte MitarbeiterInnen der Stadt Innsbruck unter Alt-Bürgermeister Dr. Niescher (ÖVP) nur deshalb abgelehnt wurde, weil der Josefitag (19. März)
für städtische Bedienstete frei sei.
GR Depaoli, eigenhändig
Trotz der ersatzlosen Streichung des arbeitsfreien Josefitages durch Alt-Bürgermeister DDr. van Staa, Für Innsbruck (FI)
einige Jahre später, wurde die Arbeitszeit
der vollzeitbeschäftigten MitarbeiterInnen
der Stadt Innsbruck bis heute nicht verkürzt,
obwohl die Stadt Innsbruck (Iaut eigenen
Aussagen von Mitgliedern der jetzigen
Stadtregierung) unter anderem finanziell
sehr gut dasteht.
Im Gegensatz zur Privatwirtschaft, in welcher in vielen Branchen eine Normalarbeitszeit im Ausmaß von 38,5 Stunden eine
Selbstverständlichkeit ist, gilt für vollzeitbeschäftigte MitarbeiterInnen der Stadt Innsbruck immer noch die 40 Stunden-Woche.
Eine Verkürzung der Arbeitszeit sollte daher, wenn man den Aussagen von einzelnen Mitgliedern der derzeitigen Stadtregierung in Bezug auf die Finanzen der Stadt Innsbruck vertrauen darf, möglich und finanzierbar sein.
Dies stellt unzweifelhaft eine Diskriminierung bzw. Ungerechtigkeit gegenüber vielen
ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft
dar, welche es im Interesse der Stadt Innsbruck, als Arbeitgeberin mit sozialer Vorbildwirkung, zu beseitigen gilt.
Ebenso sollte eine Verkürzung der Normalarbeitszeit für vollzeitbeschäftigte MitarbeiterInnen auf 38,5 Stunden pro Woche durch
Überarbeitung von Dienstplänen, der Logistik etc., welche es individuell zu prüfen gilt,
möglich sein.
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck möge
beschließen, dass die Normalarbeitszeit für
alle vollzeitbeschäftigten MitarbeiterInnen
der Stadt Innsbruck von derzeit 40 Stunden
pro Woche auf eine Normalarbeitszeit im
Ausmaß von 38,5 Stunden pro Woche verkürzt wird.
GR-Sitzung 14.06.2018