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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 06-Protokoll_18.06.2015_gsw.pdf

- S.23

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lungsfeldern, die sie hier abgebildet sehen.
Das sind Entwicklungsplanung und Raumordnung, interne Organisation, kommunale
Gebäude und Anlagen, Kommunikation und
Kooperation, Mobilität und natürlich Versorgung und Entsorgung.

ÖROKO, die hoffentlich in das neue Raumordnungskonzept der Stadt Innsbruck Eingang finden werden. Energie ist hier ein
ganz zentrales Thema, da man von Seiten
der Raumplanung schon Grundsteine für
Energieeffizienz legen kann und sollte.

Ich möchte hier auch wieder mitwirkende
Personen erwähnen. Das ist das sogenannte e5-Team, wo auch wieder diverse städtische Dienststellen mitwirken, aber auch Beteiligte von den stadtnahen Betrieben wie
die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG), die Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) und die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB).

Ein weiteres Thema war, nicht nur finanzielle, sondern eben auch ideelle Anreize für
Energieeffizienzsteigerung zu schaffen. Eine Zielgruppe wurde hierfür identifiziert. Es
waren die Innsbrucker Hausverwaltungen.
Hier liegt ein großer Hebel, wie ich die Mieterinnen, Mieter, Besitzerinnen und Besitzer
eines Gebäudes beeinflusse, dass sie einer
Sanierung aufgeschlossen gegenüberstehen. Jetzt hat man gemeinsam mit der
"Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige WohnungsGesmbH (NHT), der Energie Tirol, der
Wirtschaftskammer Tirol (WKO) und noch
anderen Partnerinnen und Partnern eine
Workshop-Serie entwickelt, die übernächste
Woche beginnt. Es gibt drei Themenfelder.
Das sind Sanierung und Förderung. Der
zweite und dritte Workshop zum Thema
Heizung und Schimmel und auch zur technischen Hausverwaltung, Versammlung und
Beschlussfassung wird im Herbst stattfinden.

Hier sehen Sie das Ergebnis der Ersterhebung, die im Herbst 2014 mit dem ersten
e5-Audit abgeschlossen werden konnte.
Insgesamt konnten wir drei von maximal
fünf "e" erzielen. Das ist für eine Stadt wie
Innsbruck als Erstaudit ein wirklich sehr gutes Ergebnis. Am besten abgeschnitten hat
der Bereich interne Organisation. Das ist sicherlich auch auf die bereits durch den IEP
geschaffenen Strukturen zurückzuführen.
Noch nicht allzu gut abgeschnitten haben
die kommunalen Gebäude und Anlagen.
Dies ist auf die fehlenden politischen
Grundsatzbeschlüsse zur zukünftigen Gebäudequalität und auf das Fehlen eines
Energiemanagementsystems zurückzuführen.
Seit dem ersten Audit im letzten Herbst wird
jetzt in allen Handlungsfeldern, wie sie es
hier sehen (Entwicklungsplanung und
Raumordnung) weitergearbeitet und weitere
Maßnahmen zur Umsetzung gebracht.
Jetzt möchte ich Ihnen über ein paar Themen berichten, mit denen sich das Umsetzungsteam des IEP im letzten Jahr beschäftigt hat. Als erstes wurden energetische
Wettbewerbsvorgaben für städtische Wettbewerbe ausgearbeitet. Diese werden derzeit in drei Testläufen von städtischen Wettbewerben implementiert. Ein Experte von
Energie Tirol versucht, eine Methode zu finden, wie man diese Kriterien auch zukünftig
in städtischen Wettbewerben wirklich nachhaltig verankern kann. Zwei Wettbewerbe
sind abgeschlossen. Einer ist noch im Laufen. Wir hoffen, dass wir bis Herbst dieses
Jahres einen Abschlussbericht erhalten.
Ein weiteres Thema war die Ausarbeitung
von energetischen Kriterien für das neue
GR-Sitzung 18.06.2015

Wir wurden mit Anmeldungen überrannt und
liegen jetzt pro Workshop zwischen 30 und
35 Anmeldungen. Ich glaube, viel mehr
können wir aus raumtechnischen Gründen
in der WKO nicht mehr vertreten.
Ein weiteres Thema war die Evaluierung
von Energieträgern. Aus Sicht des IEP sind
natürlich die erneuerbaren Energieträger zu
bevorzugen. Gemeinsam mit den Expertinnen und Experten wurden vor allem die
Wärmepumpen als förderwürdig dargestellt
und identifiziert. Daher wurde im Rahmen
von der schon bestehenden Förderung
"Innsbruck fördert energetische Sanierung"
eine Förderung für elektrisch betriebene
Wärmepumpen ausgearbeitet, die kumulativ
mit anderen Förderungen von Land und IKB
gilt, um hier vernünftige Fördersätze zu erreichen.
Hier sehen Sie nochmals das Informationsblatt zur Wärmepumpenförderung. Im Neubau werden Wärmepumpen mit 25 % gefördert und in der Sanierung mit 12,5 % der
anrechenbaren Kosten. Das hat den Grund,
dass man dann sowohl zur Sanierung als
auch zum Neubau vernünftige Förderraten