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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 06-Protokoll_18.06.2015_gsw.pdf

- S.40

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- 379 -

Seite - gab es einen sehr abgelegenen kleinen Bereich für jene, die unbedingt rauchen
mussten. Das ist nun schon sechs oder sieben Jahre her. Es war dort vollkommen
normal, dass in einem wirklich weitläufigen
Park Leute nicht einfach mit brennenden Zigaretten herumgehen.
Ich glaube, wir setzen da einen längst überfälligen Schritt. Es wird sicher sehr gut angenommen werden, wenn wir das Rauchverbot auf Spielplätzen einführen. Vielleicht
ist das ja in einigen Jahren nicht mehr nötig,
weil niemand mehr auf die Idee kommen
würde, dort zu rauchen. (Beifall)
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ, FPÖ,
RUDI, PIRAT und GRin Moser, 14 Stimmen):
Der von GRin Reisecker gestellte Abänderungsantrag (Seite 370) wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRin Dengg
und GR Federspiel, 2 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenat vom 03.06.2015
(Seite 370) wird beschlossen.
15.

MagIbk/6139/RA-VL-GU/1
Entwurf einer Verordnung, mit der
die Verordnung zum Schutze der
städtischen Parkanlagen geändert
wird, in Bezug auf die Hundeauslaufzonen Egerdach und Pechepark
in

a

Bgm. Mag. Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 03.06.2015,
den beiliegenden Entwurf einer Verordnung,
mit der die Verordnung zum Schutze der
städtischen Parkanlagen geändert wird, zu
beschließen.
in

GR Reisecker: Wir werden als Fraktion
gegen diese Verordnung stimmen. Die
Gründe sind ähnlich wie jene, die schon bei
der vorhergehenden Verordnung und Regulierung angeführt wurden. Wir glauben nicht,
dass das tatsächlich zielführend und exekutierbar ist.
Diese Regulierungswut wird uns in diesen
Fragen auch nicht weiterbringen.
StR Wanker: Wir stimmen dieser Verordnung gerne zu, weil wir alle, wie wir hier sitGR-Sitzung 18.06.2015

zen, Proteste der BürgerInnen wegen der
Hundeauslaufzonen hatten. Die Einschränkung, diese in den Nachtstunden nicht mehr
zu benützen, ist eine gute. Es ist, glaube
ich, im Sinne der BürgerInnen, die dort AnwohnerInnen sind.
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ, 6 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
03.06.2015 (Seite 379) wird beschlossen.
16.

MagIbk/7762/RA-VL-GU/1
Entwurf der Müllabfuhrordnung
der Landeshauptstadt Innsbruck 2015
Entwurf der Abfallgebührenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck 2015

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 17.06.2015,
den beiliegende Entwurf einer Müllabfuhrordnung der Landeshauptstadt Innsbruck 2015 und einer Abfallgebührenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck 2015
zu beschließen.
GRin MMag.a Traweger-Ravanelli: Ich bitte
um eine getrennte Abstimmung. Für die
Müllabfuhrordnung melde ich Stimmenthaltung der Fraktion an. Ausgenommen davon
ist GR Mag. Kogler. Er wird sich dann selbst
noch zu Wort melden.
Es liegt uns kein Evaluierungsbericht vor.
Das haben wir bereits im Stadtsenat angemerkt. Der Gebührenerhöhung können wir
unsere Zustimmung nicht geben.
GR Mag. Kogler: Ich kann mich eigentlich
relativ kurz fassen: Leistbares Wohnen!
Die Gebühren werden erhöht und im Prinzip
wird es komplizierter. Im Olympischen Dorf
ist es vielleicht etwas einfacher, denn da
kann man noch zusätzlich zu diesen Müllhäuschen zwei oder drei Müllcontainer dazu
stellen. Das läuft dort nicht so schlecht,
muss ich sagen.
Man muss es aber natürlich nicht gleich auf
die gesamte Stadt umlegen. Das betrifft
insbesondere jene Stadtteile, in denen die
Eigentumshäuser stehen, wie in Wilten,
Saggen oder anderen Bereichen. Da muss
man natürlich Vorsorge treffen, muss im Be-