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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 06-Protokoll_18.06.2015_gsw.pdf

- S.41

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reich des Hofes oder der Gärten noch zusätzliche Container vorsehen.

Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP, FPÖ und
RUDI, 14 Stimmen):

Jedenfalls ist es so, dass natürlich die Gebühren - auf Grund dessen, dass jetzt abgeholt wird - steigen. Das spiegelt auch die
Verordnung. Die Gebühren steigen um über
5 %. GRin MMag.a Traweger-Ravanelli hat
es ja bereits bekundet! Das ist nicht wirtschaftsfreundlich, wenn man weit über die
Inflationsrate hinaus die Gebühren erhöht.

Der Antrag des Stadtsenates vom
17.06.2015 (Seite 379), betreffend den
Entwurf einer Abfallgebührenordnung der
Landeshauptstadt Innsbruck 2015, wird beschlossen.

Natürlich ist das notwendig, da der Müll abgeholt wird. Aber im Grunde sind es wieder
die Betriebskosten, die steigen werden.
Dadurch werden auch die Mieten steigen.
Dann heißt es, die bösen VermieterInnen.
Nein, es sind die Betriebskosten, die steigen, nicht die Mieten!

FC Wacker Innsbruck, Subventionsansuchen für Gratiskarten

Da müssen wir vor allem den Schlüssel ansetzen. Deshalb ist diese gesamte Verordnung eigentlich ein gegenteiliges Beispiel
dafür, dass man sagt, man möchte leistbares Wohnen haben. Deshalb gibt es von mir
für die Müllabfuhrverordnung keine Zustimmung.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: Wer diese Verordnung aufmerksam gelesen hat,
dem fällt auf, dass bei der Abfallgebührenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck
2015 die Begrifflichkeiten verändert wurden.
Biomüll, Bioabfall wird jetzt in Sammelbehältern für biologisch verwertbare Siedlungsabfälle entsorgt. Das sind die Änderungen dieser Abgabenverordnung.
Was die Gebühren betrifft, sie wurden in der
Sitzung des Gemeinderates zur Behandlung
des Voranschlages der Landeshauptstadt
Innsbruck für das Rechnungsjahr 2015 beschlossen. Das ist genau das! Eine Gebührenerhöhung hat es nicht gegeben. Wer das
aufmerksam gelesen hätte, hätte das bemerkt.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von ÖVP - ausgenommen GR Mag. Kogler,
7 Stimmen; gegen FPÖ, RUDI und
GR Mag. Kogler, 7 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
17.06.2015 (Seite 379), betreffend den
Entwurf einer Müllabfuhrordnung der Landeshauptstadt Innsbruck 2015, wird beschlossen.

GR-Sitzung 18.06.2015

17.

IV 4687/2015

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 17.06.2015:
1.

Die Stadt Innsbruck gewährt dem Verein FC Wacker Innsbruck eine Subvention von € 25.000,--.

2.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird mit
der Abwicklung dieser Sondersubvention beauftragt.

GR Mag. Abwerzger: Es gibt auch in jungen Jahren schon Dinge, an die man sich
vielleicht nicht mehr, nicht mehr so genau
oder falsch erinnert.
Ihr müsst mich jetzt aufklären. Wir hatten
doch beim letzten Mal lange Diskussionen
über den FC Wacker Innsbruck. Da war eigentlich bei den RednerInnen die einhellige
Meinung, dass wir natürlich hinter dem
FC Wacker Innsbruck stehen, dass wir natürlich hinter einem Profiverein stehen, dass
wir hinter der Nachwuchsförderung stehen.
Das ist alles klar.
Aber wir haben auch gesagt, dass wir eigentlich nicht hinter der "Subventionitis" eines Spitzenvereins stehen, der sich auf die
Fahnen heftet, in der Erste Liga zu spielen.
Mich hat das jetzt wirklich gewundert, dass
hier ein Antrag auf einen Zuschuss von
€ 25.000,-- für eine Freikartenaktion kommt.
Da frage ich mich schon, warum das so ist?
Wir haben lange über die Shopping-Night
diskutiert. Da ging es um € 20.000,-- oder
€ 30.000,--. Jetzt sind wir wieder bei
€ 25.000,--. Das winken wir hier gerade so
durch. Ich bin jetzt wirklich am Plafond!
Ich bin Mitglied des FC Wacker Innsbruck.
Ich war selbst Fußballspieler. Ich liebe diesen Verein über alles, aber irgendwann ist
genug!