Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 06-Protokoll_18.06.2015_gsw.pdf
- S.61
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zeit in Absiedlung: 26 Wohnungen.
Erhaltung im Bestand: 28 Wohnungen.
6.2: Neubau Pradler Saggen - geplanter Neubau: ca. 520 Wohnungen. Zusätzlich: ca. 240 Wohnungen.
Zu Frage 7.:
7.1: 138 Wohnungen mit einer Nutzfläche von 6.526,69 m2.
7.2: 16 Wohnungen weniger, Gesamtanzahl 122 Wohnungen mit einer Nutzfläche von 8.011,2 m2.
Zu Frage 8.:
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Zu BWSG Projekt: Es sind im Zuge
der weiteren Konkretisierung des
Projektes entsprechende Verhandlungen bezüglich Vergaberecht vorgesehen.
Zu Caritas Projekt: Das Projekt ist
noch nicht so weit entwickelt, der
Architekturwettbewerb wurde noch
nicht durchgeführt, entsprechende
Verhandlungen über das Vergaberecht stehen somit noch aus. Hinsichtlich der künftigen Vergabe der
Wohnungen besteht hier die Besonderheit, dass eine spezifische
Wohnform (voraussichtlich "Interkulturelles Wohnen“) vorgesehen ist.
8.1: Zu BWSG Projekt: 246 Bestandswohnungen.
Zu Caritas Projekt: keine zu vergebenden Wohnungen (Unterkünfte für Flüchtlinge in 3 Familienwohnungen, 3 Wohngemeinschaften mit insgesamt 22 Plätzen
und 9 Kleinstwohnungen).
8.2: Zu BWSG Projekt: Stand Wettbewerbsergebnis: zusätzlich
90 Wohnungen nach Konkretisierung des Wettbewerbsergebnisses
zuzüglich Dachgeschoßausbau zusätzlich 100 Wohnungen.
Zu Caritas Projekt: Wettbewerb
steht noch aus, voraussichtlich zusätzlich 70 Wohnungen.
GR-Sitzung 18.06.2015
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.07.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 8 Stunden
15 Minuten.
Die schriftliche Anfragebeantwortung der
Mag.-Abt. I, Kanzlei für Gemeinderat und
Stadtsenat, vom 18.06.2015 wurde den
Klubs und den nicht einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn
der Sitzung zur Verfügung gestellt.
30.2
I-OEF 49/2015
Unterbringung minderjähriger
AsylwerberInnen und Drittstaatsangehöriger (RUDI und FPÖ)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die von der
Liste Rudi Federspiel (RUDI) und der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) eingebrachte dringende Anfrage (Seite 395) wird
wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1.: § 12 Fremdenpolizeigesetz
(FPG)
Zu Frage 2.: § 12 FPG sowie humanitäre
Überlegungen gemäß Tiroler Kinder- und
Jugendhilfegesetz (Handlungen bei Gefahr
im Verzug)
Zu Frage 3.:
a) Ja.
b) 28.05. bis 30.05.2015: 3
30.05. bis 10.06.2015: 5
10.06. bis 16.06.2015: 4
Abgeltung erfolgt.
Zu Frage 4.:
a) Nein.
b) Entfällt, siehe dazu Antwort zu Frage 4 a).
Zu Frage 5.:
a) Nein.
b) Gesetzliche Zuständigkeit liegt gemäß § 12 Abs. 4 FPG bei der Landespolizeidirektion (LPD).