Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 06-Protokoll_22_05_2014_gsw.pdf

- S.6

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- 346 -

1.

Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Laut
§ 25 Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der Gemeinderat
die Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen zu beschließen. Es gibt keinen gesonderten Antrag dazu.
2.

Genehmigung der Niederschriften
über die Sitzungen des Gemeinderates vom 21.11.2013
(12. Sitzung-Fortsetzung),
27.02.2014 (2. Sitzung) und
27.03.2014 (3. Sitzung)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Niederschriften über die Sitzungen des Gemeinderates vom 21.11.2013 (Fortsetzung der am
22.10.2013 unterbrochenen Sitzung,
12. Sitzung), 27.02.2014 (2. Sitzung) und
27.03.2014 (3. Sitzung) wurden allen Mitgliedern des Gemeinderates übermittelt.
Erhebt sich gegen die Fassung der Protokolle ein Einwand?
Beschluss (einstimmig):
Die Niederschriften über vorstehend angeführte Sitzungen des Gemeinderates werden genehmigt.
3.

Genehmigung der Tagesordnung

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Tagesordnung ist Ihnen zeitgerecht zugegangen.
Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte einen Einwand? Das ist nicht der Fall.
Beschluss (einstimmig):
Die Tagesordnung wird genehmigt.
Ich darf bekannt geben, dass nachstehend
angeführter Punkt von der Tagesordnung
abgesetzt wird:
Zu Punkt 5., Anträge des Ausschusses für
Finanzen, Subventionen und Beteiligungen:
b)

2.1 IV·1435/2014 Tanz 41 - Freier
Tanzverband Tirol, Subvention für
Tanzproduktionen 2014

In diesem Fall sind wir an einen Beschluss
bzw. eine Meinungsäußerung seitens des
GR-Sitzung 22.05.2014

Landes Tirol gebunden, die noch nachgereicht wird. Der Beschluss des Ausschusses
für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen bleibt aufrecht. Wir werden diesen
Punkt das nächste Mal beschließen können.
Ich darf bekannt geben, dass nachstehend
angeführte Punkte der Tagesordnung wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen werden:
Zu Punkt 13., Behandlung eingebrachter
Anträge:
13.2 Universitätsklinik Innsbruck, Schaffung einer Akutgeriatrie und Remobilisations-Station (GRin Dr.in KrammerStark)
13.9 Intervention der Stadt Innsbruck bei
der Bundespolizeidirektion
(GR Dr. Stemeseder)
4.

Ing. Dag Sepp, Träger des Verdienstkreuzes der Stadt Innsbruck, verstorben am 29. April
2014 im 89. Lebensjahr, Totengedenken

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Hoher Gemeinderat, ich darf Sie bitten, sich von den
Sitzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich zu einer Trauerminute von ihren
Sitzen.)
Ing. Dag wurde am 10.10.1924 als ältester
von vier Söhnen in Innsbruck geboren. Da
sein Vater als Bergmann im Tiroler Unterland tätig war, verbrachte er seine Kindheit
in Bad Häring, wo er auch die Volksschule
besuchte. Nach Beendigung der Hauptschule begann Sepp Dag seine Ausbildung
in der Fachklasse für Vermessungstechnik
in Innsbruck, die er 1943 auch mit sehr gutem Erfolg abschloss.
Im August desselben Jahres wurde er einberufen und zum Gebirgsjäger ausgebildet.
In der Folge wurde er an der sogenannten
Eismeer-Front, in Russland, Finnland und
Norwegen eingesetzt. 1945 geriet er in
amerikanische Kriegsgefangenschaft und
wurde schließlich im Jänner 1946 aus dieser entlassen.
Nach seiner Rückkehr fand er eine Beschäftigung beim staatlichen Vermessungsdienst