Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 06-Protokoll_22_05_2014_gsw.pdf

- S.69

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- 409 -

dem sozialen Wohnbau zu günstigen Konditionen zur Verfügung zu stellen.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Es möge geprüft werden, ob sich nachgenannte Grundstücke in städtischem Eigentum für den sozialen Wohnbau eignen:
-

Zwei Grundstücke oberhalb des
Mühlauer Friedhofes, Grundstück 650
und Grundstück 651, KG Mühlau. Die
Grundstücke umfassen ca. 9.000 m2.
Sie liegen am Fuß des Scheibenbichls.
Hier könnte auch geprüft werden, ob
eine entsprechende Widmung des
Hangfußes Richtung Südost bis zur bereits gegebenen Verbauung entlang
der Arzler Straße (kein städtisches Eigentum) im ÖROKO vorgenommen
werden soll.

-

Ein Grundstück am westlichen Ende
des Helfentalweges, Grundstück 1546/1 im Ausmaß von 1.973 m2.

-

Das Hangteilgrundstück rechts entlang
der Weiherburggasse, im Wesentlichen
vom Schloss Büchsenhausen bis zum
Grundstück des Kaysergartens.

-

Grundstücke entlang der Höhenstraße
im städtischen Eigentum.

Gegebenenfalls mögen diese Grundstücke
der Arbeitsgruppe Wohnen (ARGE WO) zur
vertieften Prüfung übermittelt werden.
Da die Grundstücke eine besondere Lage
aufweisen, können auch spezielle Wohnformen in der Nutzung angedacht werden
(autofreie Siedlung, Generationen-Wohnen,
Gartenwohnungen, Reihenhäuser in Miete
etc.).
Dr.in Pokorny-Reitter, Eberl, Reisecker,
Buchacher, Grünbacher und Pechlaner, alle
eigenhändig

GR-Sitzung 22.05.2014

36.5

I-OEF 64/2014
Veranstaltungen, Herabsetzung
der Vergnügungssteuer
(GR Onay)

GR Onay: Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Vergnügungssteuer für Sportveranstaltungen, SchülerInnenbälle, Hochzeiten, den
Besuch von Museen/Panoramen, Tiergärten
und Tierschauen von Zirkussen sowie von
Konzerten, Kleinkunstvorträgen, Vorträgen,
Filmvorführungen, Tanztheater- und
Sprechtheatervorstellungen und dergleichen, bei denen der kulturelle oder der bildende Charakter überwiegt, soll für sämtliche Kulturvereinigungen, Institutionen und
Privatpersonen auf 0 % vom Eintrittsgeld
festgelegt werden.
Onay, eigenhändig
Von der aktuellen Regelung, die nur lokale
Kulturvereinigungen, Institutionen und große Konzertveranstaltungen begünstigt, können gerade junge Menschen, die nicht in
Vereinen organisiert sind, nicht profitieren ganz im Gegenteil. Die meisten jungen MusikerInnen oder KleinkünstlerInnen, aber
auch sehr viele andere private VeranstalterInnen sind nicht in Vereinsstrukturen organisiert. Diese werden aktuell benachteiligt. Das Engagement von jungen Menschen
findet im Innsbrucker Gemeinderat eine
breite Unterstützung und verdient eine
Gleichbehandlung.
Wenn Vereine, Institutionen oder Privatpersonen von Umlandgemeinden in der Stadt
Innsbruck Veranstaltungen durchführen,
und dadurch sowohl das Kulturangebot als
auch die Wirtschaft fördern, werden sie
durch die Vergnügungssteuer zur Kasse
gebeten. Es ist jedoch förderungswürdig,
dass VeranstalterInnen, ob sie in Innsbruck
ansässig oder ihren Sitz in Umlandgemeinden haben, unsere Stadt als Austragungsort
aussuchen und dadurch die Angebotsvielfalt
bereichern.