Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 06-Protokoll_22_05_2014_gsw.pdf
- S.92
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4.3.3 Personalaufwand
Personalkennzahlen
Die Personalkosten beanspruchten 2012 rd. zwei Drittel der Gesamtaufwendungen und bildeten mit € 1,602 Mio. die größte Ausgabenpost
des Vereines. Die Intensität ergab 2012 einen Wert von 61,4 %, im
Vergleich zu 66,8 % im Jahr 2011. Parallel dazu zeigte eine grobe
Nachrechnung, dass die Personalkosten die aus den leistungsabhängigen Bereichen erwirtschafteten Erlöse (Erträge ohne Berücksichtigung der Subventionen und Zuschüsse sowie Privatspenden einschließlich Tierpatenschaften und Mitgliedsbeiträgen) 2011 mit 68,7 %
belasteten, im Jahr 2012 hat sich der Deckungsgrad auf 63,3 % verbessert. Die Pro-Kopf-Gesamtleistung betrug 2011 € 69.639,00 und
konnte 2012 auf € 83.170,00 gesteigert werden.
Personalstruktur
Als Grundlage für die Personalwirtschaft wird die Anzahl der benötigten
Dienstposten jährlich in einem Stellenplan festgelegt. Für 2012 waren
insgesamt 30 Planstellen vorgesehen. Tatsächlich waren im November
2013 insgesamt 31 Arbeitnehmer (einschließlich zweier Lehrlinge sowie der halbtägig und Teilzeitbediensteten) beim Verein tätig. Umgelegt
auf das zeitliche Ausmaß ihrer Beschäftigung entsprach dies 28 Vollbeschäftigten.
Dienstrechtliche
Stellung
Die dienstrechtliche Stellung der Bediensteten des Alpenzoos ist
kollektivvertraglich nicht geregelt. Ihre Entlohnung orientiert sich aufgrund entsprechender Präsidiumsbeschlüsse (vom 11.12.1970 und
17.01.1973) am Besoldungssystem für Vertragsbedienstete der Stadt
Innsbruck. Gehaltsvalorisierungen sind bezüglich Art und Umfang an
die für diesen Personenkreis bestehende Regelung angelehnt. Demzufolge sind die Bezüge der Mitarbeiter zum 01.02.2012 um 2,56 % zzgl.
€ 11,10 pro Monat angehoben worden. Die den Lehrlingen gewährten
Lehrlingsentschädigungen sind seinerzeit vom Salzburger Zoo übernommen worden. Ihre Anpassung erfolgt nach den gleichen Modalitäten, wie für die übrigen Bediensteten des Alpenzoos.
Darüber hinaus wurden mit Beschluss des Präsidiums vom 06.12.1984
weitere Grundsätze für die Regelung der Dienstverhältnisse der Vereinsmitarbeiter beschlossen.
Jubiläumsgeld
Die Kontrollabteilung hat im Zuge ihrer Prüfung festgestellt, dass den
Bediensteten des Zoos bei Erreichen einer 25-jährigen Betriebszugehörigkeit ein Jubiläumsgeld in Höhe der für die Bediensteten der Stadt
Innsbruck geltenden Regelung zuerkannt wird.
Da die Gewährung von Jubiläumsgeldern nicht im Rahmen der vorliegenden Organbeschlüsse geregelt ist, empfahl die Kontrollabteilung,
die gegenständliche Angelegenheit im Präsidium zu thematisieren und
beschlussmäßig festlegen zu lassen.
Aufgefallen ist weiters, dass die Entlohnung neu aufgenommener Mitarbeiter nach dem alten (dienstklassenorientierten) Besoldungsschema
der Stadt erfolgt. Die Kontrollabteilung hat darauf hingewiesen, dass
dieses Besoldungssystem nur noch für vor dem 01.08.2000 in den
städt. Dienst eingetretene Mitarbeiter Gültigkeit hat. Für alle nach diesem Zeitpunkt Neueingetretenen gelten nämlich andere Bezugsansätze. Diese sind zwar höher, allerdings war damit ein Wegfall der bisherigen Beförderungen verbunden.
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Einstufung bei
Neueintritten
Zl. KA-00396/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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