Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 06-Protokoll_22_05_2014_gsw.pdf

- S.95

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 06-Protokoll_22_05_2014_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2014
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Weiters wurde festgestellt, dass die Kassenverlustentschädigung zwei
Kassierinnen in einer unterschiedlichen Höhe gewährt wird, obwohl
beide das gleiche Beschäftigungsausmaß vorweisen. Die Kontrollabteilung hat eine entsprechende Berichtigung empfohlen.
Diesbezüglich hat der Alpenzoo bekannt gegeben, dass eine Berichtigung erfolgt sei.
Firmenpension

Auf der Basis einer dienstvertraglichen Regelung hat die ehemalige
stellvertretende Leiterin des Alpenzoos Anspruch auf ein monatliches
Ruhegeld (Firmenpension), welches den Verein im Jahr 2012 nach
Abzug der von der gesetzlichen Pensionsversicherungsanstalt aus der
gesetzlichen Pensionsversicherung geleisteten Rückersätze mit rd.
€ 17,3 Tsd. belastete.
Die Bemessung sowie die jährliche Valorisierung des Ruhebezuges
richtet sich analog der für städt. Pensionsparteien geltenden Regelung.
Demnach waren die Ruhebezüge der städt. Pensionisten ab
01.02.2012 bis zu einem Grenzbetrag von 100 % des Bezugsansatzes
eines Beamten der allgemeinen Verwaltung der Dienstklasse V/2 um
3,05 % anzuheben, für den diesen Grenzbetrag übersteigenden Teil
war nur die halbe Valorisierung vorgesehen.
Tatsächlich hat der Verein das Ruhegeld jedoch zur Gänze mit 3,05 %
valorisiert, weshalb die Kontrollabteilung empfahl, das Ruhegeld im
Rahmen der Anpassung 2014 zu berichtigen.
5 Kostendeckung/Zuschussbedarf pro Besucher

Besucherzahl

Maßgebliches Kriterium für den Gebarungserfolg ist die Besucherzahl,
insbesondere jene der zahlenden Besucher.
Diese ist allerdings wesentlich von den Witterungsverhältnissen abhängig, darüber hinaus ist eine zunehmende Konkurrenz im immer
größer werdenden Angebot zugkräftiger Freizeitattraktivitäten festzustellen.
Nachdem bereits im Jahr 2012 rückläufige Besucherzahlen (von
215.706 auf 206.992) in Kauf genommen werden mussten, setzte sich
dieser Trend auch im Jahr 2013 fort. Zum Prüfungszeitpunkt lagen die
diesbezüglichen Prognosen bei einem Minus von rd. 3,5 % gegenüber
2012.

Zuschussbedarf

Zur Erreichung der Kostendeckung hätte eine Eintrittskarte im Jahr
2012, ohne Differenzierung in Erwachsene und Kinder € 12,61 (2011:
€ 9,63) kosten müssen. Da an Einnahmen aus dem Eintrittskartenverkauf nur ein Betrag von durchschnittlich € 5,27 (2011: € 5,14) erzielt
worden ist, ergab sich 2012 ein Zuschussbedarf für jeden zahlenden
Besucher in der Höhe von € 7,34 (2011: € 4,49).
Unter Umlegung der dem Verein von der Stadtgemeinde Innsbruck und
dem Land Tirol zur Bestreitung des laufenden Betriebes gewährten
Subventionen ergibt sich zum oben errechneten Zuschussbedarf ein
Beitrag in Höhe von € 1,98 pro Besucher (2011: € 1,90).

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00396/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

19