Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_01_23_gr_protokoll.pdf

- S.26

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Firma MAN Truck & Bus Vertrieb Österreich GesmbH vom 19.12.2024, Angebot 24-257 als Abruf aus der Rahmenvereinbarung der Bundesbeschaffung GmbH, BBG Rahmenvertrag
GZ 2801.03481.015, an.
Finanzielle Auswirkungen (Bruttobeträge):
Einmalige Kosten von € 405.229,75, laufende bzw. Folgekosten/Jahr für Service,
Wartung, Reparaturen und Betriebsmittel
sind im Sammelnachweis 241 bedeckt.
Die Bedeckung erfolgt über den
Fonds 813000 und das Sachkonto 040310
(Fahrzeuge SN).
22.

Maglbk/89785/GAV-ABS/1
Stadtmagistrat Innsbruck, SchuldnerIn, Forderungsabschreibung

Bgm. Mag. Anzengruber, BSc referiert
den Antrag des Stadtsenates vom
21.01.2025:
Die gegen

, wohnhaft in
, bestehende Forderung aus Vergnügungssteuer, Abgabennebenansprüchen, Kommunalsteuer und
Kriegsopferabgabe in Höhe von gesamt
€ 154.245,91 wird gemäß § 235 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) durch Abschreibung gelöscht.
GRin Dengg: Es ist ein sehr unerfreulicher
Akt, wobei ich dazu ausführen möchte, dass
die € 154.245,91 leider nur ein Teil der Forderungen sind. Gestern wurden im Stadtsenat € 274.541,11 zur Ausbuchung beschlossen. Die derzeitige Regierung kann
aber nichts dafür, denn die Forderungen gehen bis ins Jahr 1992 zurück.

Bedauerlich ist für mich, dass früher in solchen Akten der Grund für die Schuldenverursachung genau angeführt wurde, was
jetzt aber nicht mehr der Fall ist. Man muss
schon sagen, € 154.245,91 in Zeiten wie
diesen, wo man finanziell sehr knapp dran
ist, sind viel Geld. Auch, wenn im Akt steht,
dass der Stadt daraus keine Kosten entstehen, wären es doch Gelder, die in die Kasse
fließen würden. Insofern fehlt das Geld
trotzdem wieder.
Ich möchte nicht, dass unsere Enkel in dreißig oder vierzig Jahren noch dasitzen und
das aufarbeiten müssen. Also bitte jetzt alle
derartigen Fälle vorlegen und wenn möglich
von der Mag.-Abt. IV, Gemeindeabgaben,
damit man sieht, was uns da alles noch erwartet. (Beifall)
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen/Texte ihrer MandatarInnen nicht gegendert.)
StR Mag. Stoll: Ich darf an die Wortmeldung von GRin Dengg anschließen. Wir hatten diesbezüglich mehrere Punkte im Stadtsenat, aber der ist natürlich herausragend,
weil es hier eben um die genannte Summe
geht.
Bei den anderen Ausfällen ging es immer
um sehr viel Kommunalsteuer, in dem Fall
um die Vergnügungssteuer im Zeitraum
vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2002. Es geht
aus dem Akt nicht hervor, was die Ursache
dafür war. Ich möchte aber erfahren, warum
es zu diesen Schulden und der Quote von
7,4 % gekommen ist.

Dazu nun meine Bitte oder Anregung. Es
wird wahrscheinlich auf den letzten Bericht
des Stadtrechnungshofes Bedacht genommen worden sein. Daher fangen wir jetzt mit
der Aufarbeitung an.

Ich komme nun zu einer generellen Frage,
die ich schon im Stadtsenat angesprochen
habe. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es
rechtens ist, wenn im Akt steht, dass uns
keine Kosten entstehen. Aus meinem Verständnis heraus - da können mir sicher
mehrere beipflichten - verursacht eine Forderung, die ich als uneinbringlich ausbuchen muss, Kosten.

Mir wäre wichtig, dass wir vom zuständigen
Bürgermeister bzw. Finanzreferenten Bgm.
Mag. Anzengruber, BSc in den nächsten
Monaten vielleicht einen Bericht bekommen
könnten, was wir noch alles zu erwarten haben. Wir sind diesbezüglich erst im
Jahr 2008 angelangt.

Daher glaube ich nicht, dass es richtig ist,
wenn im Akt steht, dass keine Kosten entstehen. Wir bekommen weniger und wenn
das buchhalterisch wertberichtigt werden
muss, dann sind das für mich leider entstandene Kosten, weil ich das Geld nicht bekomme.
Vielleicht könnte man das nochmals verifizieren, denn es gilt ja nicht nur für diesen

3000
GR-Sitzung92
23.01.2025