Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_01_23_gr_protokoll.pdf
- S.32
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mer teilen muss. Für junge Menschen in einem SchülerInnenheim ist das vielleicht in
Ordnung, aber für Erwachsene, die schon
lange aus ihren Jugendjahren entwachsen
sind, ist das keine menschenwürdige Unterbringung. Sie haben da überhaupt keine Privatsphäre.
Der Artikel 11 besagt, das Recht notwendiger Überlebenspraktiken im Rahmen des
Gesetzes auszuführen. Das Bettelverbot für
Sondermärkte wurde ja zum Glück aufgehoben. Das finden wir super! Aber, nach dem
Tiroler Landespolizeigesetz gilt trotzdem ein
generelles Bettelverbot, welches aggressives, organisiertes und vor allem gewerbsmäßiges Betteln bestraft. Allerdings ist die
Bestimmung nicht näher definiert und lässt
deshalb sehr viel Interpretationsspielraum
zu, weshalb es immer noch zahlreiche Anzeigen gibt. Auch hier muss nachgebessert
werden. Die Stadtregierung kann mit diesem Papier zur Tiroler Landesregierung gehen, damit sie noch einmal darüber diskutiert.
Die Zeit des Zeichensetzens muss vorbei
sein. Ich bin optimistisch, guter Dinge und
hoffe, dass es zu Verbesserungen kommt,
man nicht nur redet und Arbeitskreise
macht, sondern auch endlich ins Tun
kommt.
GRin Dr.in Krammer-Stark: Selbstverständlich unterstützt Das Neue Innsbruck diesen
Antrag. Wie es jetzt schon mehrfach angeklungen ist, hoffen und erwarten auch wir
uns, dass die Umsetzung der Homeless Bill
of Rights mit genauso viel Enthusiasmus,
Engagement, Tatkraft, Verhandlungsgeschick und Umsetzungsstärke passiert, wie
Bgm.-Stellv. Willi diese bejubelt hat.
Bevor ich aber zum konkreten Inhalt der Bill
of Rights komme, möchte ich Folgendes
festhalten: Sozialpolitisches Gewicht wird
daran gemessen, dass auch der aktuelle
politische Kontext einzubeziehen ist.
Schaue ich mir diesen an, dann stellt die
Homeless Bill of Rights wohl eine ganz
kleine Fleißaufgabe dieser Regierung dar.
Sie ist weder im Zukunftsvertrag noch im
Sozialplan der Stadt Innsbruck erwähnt und
sie war auch kein Thema im umfangreichen
Beteiligungsprozess zur Novellierung der
Vergaberichtlinien für die Stadtwohnungen
in der letzten Periode. Wohlgemerkt gibt es
GR-Sitzung 23.01.2025
die Homeless Bill of Rights aber bereits seit
dem Jahr 2017, also seit acht Jahren.
Unser Ruf als Stadt Innsbruck in Bezug auf
die wirksame und nachhaltige Bekämpfung
der Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit ist
schlecht. Dafür verantwortlich sind aber
nicht unsere Einrichtungen, die Anzahl der
Notschlafplätze oder die Anzahl der städtischen Wohnungen in Innsbruck. Vielmehr
sind es drei Punkte der Homeless Bill of
Rights, die ich noch einmal kurz nennen
möchte, auch wenn GRin Tomedi vorhin
schon ein paar aufgezählt hat:
Das Recht auf Wohnen sticht für mich heraus. Wir sehen das nicht erst seit der Vorlage der Homeless Bill of Rights oder auch
anhand der letzten Periode. In Wirklichkeit
wissen wir das in der Stadt Innsbruck seit
Jahrzehnten. Die Bekämpfung der Obdachlosigkeit scheitert nämlich an der Durchlässigkeit der Einrichtungen. Das ist eigentlich
auch das, was wir schaffen müssen, und
nicht noch eine Notschlafstelle mehr bauen.
Die KPÖ hat in einem Antrag vorgeschlagen, dass die kostenlose Benützung der
Straßenbahnen bzw. der Busse von obdachlosen Menschen im Winter eine sozialpolitische Maßnahme wäre. Nur, immer nur
kleine Teilstücke an Maßnahmen für obdachlose Menschen anzuregen, ist kein
Ausweg aus dieser Misere.
Wie Bgm.-Stellv. Willi bereits gesagt hat,
sollte die Notschlafstelle wirklich nur eine
Auffangmöglichkeit in der Akutsituation sein
- nicht weniger, aber auch nicht mehr! Deshalb braucht es aus unserer Sicht gleichzeitig ein Case Management. Das beschäftigt
sich nämlich damit, wie ein Mensch, der in
diese Situation geraten ist, wieder aus dieser Lage herauskommt.
In Graz gibt es so ein Case Management
bereits. Dort heißt es Gesundheitsdrehscheibe. Es hat mich nur einen kurzen Anruf
gekostet, um etwas darüber herauszufinden. Bei dieser Anlaufstelle kümmert man
sich um Menschen, die in Wohnungs- bzw.
Obdachlosigkeit rutschen. Sie können dann
einfach dorthin kommen und es wird geschaut, was die Person braucht, um aus
dieser Situation wieder herauszukommen.
Graz ist ein Vorbild in der Bekämpfung der
Obdachlosigkeit. Das steht auch auf
Seite 89 des Sozialplanes 2030 der Stadt