Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_01_23_gr_protokoll.pdf
- S.34
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 27 -
StR Lassenberger: Wir hatten vorgestern
im Stadtsenat schon die Möglichkeit, dieses
Bekenntnis zu besprechen. Ich habe dazu
auch schon eine Wortmeldung, zum Recht,
notwendige Überlebenspraktiken im Rahmen der Gesetze auszuüben, abgegeben.
In diesem Bekenntnis sind manche Dinge
enthalten, die der Gesetzeslage widersprechen. Dabei denke ich z. B. an das Recht
zu wählen, wodurch Obdachlose in das
Wahlverzeichnis aufgenommen werden sollen. Wenn ich mich richtig erinnere, dann
braucht es dafür einen Hauptwohnsitz.
Dazu gibt es auch Regelungen, die sagen,
dass bei Kommunalwahlen beispielsweise
ebenso EU-Bürger wählen dürfen, wenn sie
ihren Hauptwohnsitz in der Kommune gemeldet haben. Bei der Nationalratswahl
sieht es dann aber schon wieder anders
aus.
Manches aus dieser Erklärung fußt in meinen Augen auf nichts, weil es dazu entweder eine Gesetzesänderung brauchen
würde oder sich die Dinge einfach widersprechen. Ein Beispiel dazu wäre das
Recht, notwendige Überlebenspraktiken im
Rahmen der Gesetze auszuüben.
Es gibt ein Landespolizeigesetz bezüglich
des Rechts auf Betteln und ich habe gestern schon gesagt, dass wir aggressives
Betteln auf keinen Fall wollen. Es gibt genügend Judikatur dazu, was man unter aggressivem Betteln versteht. Zum Einen kann
das mehrmaliges Klingeln an der Haustür
sein - salopp gesagt lästig sein - oder, dass
man sich jemandem in den Weg stellt und
ihn nicht an sich vorbeilässt. Das wollen wir,
wie gesagt, nicht. Aber, wenn jemand im
Sitzen bettelt und ein Schild aufstellt, dann
ist das etwas anderes. Dabei kann jeder
selbst entscheiden und wird nicht zur einer
Handlung "genötigt".
Zudem bezieht sich dieses Recht auch auf
die Entkriminalisierung der Suche nach
weggeworfenen Lebensmitteln. Wir wissen
alle, wie viele Lebensmittel von verschiedenen Geschäften weggeschmissen werden.
Ich bin auch dafür, dass noch genießbare
Lebensmittel verwertet werden sollen. Allerdings muss man dazu sagen, wenn jemand
beim Interspar auf die Hinterseite geht und
die weggeworfenen Lebensmittel herausnimmt, ist das laut Strafrecht Diebstahl, den
GR-Sitzung 23.01.2025
es zu ahnden gilt. Das ist ganz klar definiert
- da kommt die Polizei gar nicht aus!
Das Gleiche gilt beim Sperrmüll. Wenn der
Sperrmüll vor die Tür gestellt wird, geht er in
der Stadt Innsbruck beispielsweise in den
Besitz der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) über. Bedient man sich also am
Sperrmüll von anderen, begeht man grundsätzlich Diebstahl. Bei manchen Dingen
schaut man natürlich weg, aber es gibt auch
Personen, die das zur Anzeige bringen, und
dann besteht Handlungsbedarf. Deshalb tue
ich mich schwer, wenn es heißt, dass man
das nicht kriminalisieren soll, obwohl es im
Strafrecht als Diebstahl definiert wird und
somit ein Delikt ist, den es zu ahnden gilt.
Wir haben uns im Stadtsenat enthalten und
haben uns auch noch einmal im Klub dazu
beraten. Aufgrund dieser Unstimmigkeiten
und aufgrund dessen, dass es aus unserer
Sicht nur ein Lippenbekenntnis sein kann,
können wir dem leider nicht zustimmen. Es
bestehen zu diesen Themen Bundes- und
Landesgesetze, die einigen Punkten dieser
Erklärung widersprechen. Das sind Gesetze, die aus meiner Sicht Geltung haben,
und diesen möchte ich in dieser Form nicht
trotzen.
Aber, ich darf auch anführen, dass sehr
viele Punkte dieser Erklärung gut sind. Nur
lässt es sich leider nicht über diese Erklärung in einzelnen Punkten abstimmen. Es
gibt ein paar Punkte, bei denen wir unsere
Zustimmung erteilen könnten, aber beim
Konvolut, über das ja nur als Gesamtes abzustimmen ist, müssen wir heute dagegen
stimmen.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
GR Happ: StR Lassenberger hat schon einiges dazu gesagt, warum wir den Punkten
jetzt so nicht zustimmen können. Ich bin
persönlich auch der Meinung, dass das eher ein Lippenbekenntnis ist. Ich glaube, es
sind mehr als 50 Menschen, die auf der
Straße leben. Es werden täglich nämlich
mehr als 50 Menschen von den Notschlafstellen abgewiesen.
Ich war selber an zwei Abenden bei der Autobahnraststätte und habe dort niemanden
aufgefunden. Bis auf ein paar Bierdosen hat