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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_01_23_gr_protokoll.pdf

- S.36

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Bgm. Mag. Anzengruber, BSc und Bgm.Stellv. Willi bzw. ein Konzept über die Finanzierung, vom Land Tirol gemeinsam mit
der Stadt Innsbruck, bekommen. Immerhin
wird der Bedarf an Betreutem Wohnen und
an Notunterkünften beispielsweise à la Alexihaus steigen.
Vielleicht kann die Vorsitzende Bgm.Stellv.in Mag.a Mayr neben dem Tippen am
Handy trotzdem für Ruhe sorgen, damit ich
weiterreden kann?
(Auf Wunsch werden Wortmeldungen von
MandatarInnen der Liste FPÖ - Rudi Federspiel nicht mehr gegendert.)
Bgm.-Stellv.in Mag.a Mayr: Ich glaube, es
haben mittlerweile alle entsprechend auf die
Wortmeldung von GRin Dengg reagiert.
Deshalb wiederhole ich es sehr gerne und
bitte um Ruhe im Saal!
GRin Dengg: Da wird uns jetzt ein Konzept
mit den Workshops vorgelegt. Das kenne
ich alles von den vergangenen sechs Jahren. Seid mir nicht böse, aber es wird nur
geredet und übrig bleibt am Ende eine Kleinigkeit.
Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben
schon viel gesagt, aber ich möchte auch
noch etwas zum Recht auf Wohnen ausführen. Ihr habt bestimmt alle am Wochenende
den Artikel von Michael Hennermann, dem
Geschäftsführer des Vereins für Obdachlose, in der Zeitung gelesen. Ihm zufolge leben derzeit mehr als 50 Menschen bei uns
täglich auf der Straße, weil die Notunterkünfte alle voll sind. Die Notunterkunft in der
Hunoldstraße ist zwar nicht voll belegt,
aber, um dort leben zu dürfen, muss man
gewisse Voraussetzungen erbringen. Dazu
zählen beispielsweise, dass man, gemessen am Einkommen, etwas für die Unterkunft zahlen und EU-Bürger sein muss. Ob
das Alexihaus auch voll ausgelastet ist,
weiß ich ehrlicherweise nicht.
Wenn Ihr jetzt alle der Meinung seid, wie
super, bärig und toll diese Homeless Bill of
Rights ist, möchte ich Euch noch einmal daran erinnern, dass mittlerweile schon mehr
als 50 Menschen in Innsbruck auf der
Straße leben. Wir tun nichts anderes, als
eine Karotte vor die Nase zu halten. Melden
sich diese Menschen dann alle bei Bgm.Stellv. Willi und sagen, dass sie heute
Abend ein Recht auf ein Bett haben? Ich
GR-Sitzung 23.01.2025

meine, ich gebe ihnen gerne die Handynummer, ich habe sie ja, aber es ist halt so,
dass wir die Ansprüche jetzt schon nicht erfüllen.
Auch das Kinderbetteln ist ein Punkt, den
ich ansprechen möchte. Ich habe selber gesehen, dass es in Innsbruck Leute gibt, die
mit Kindern betteln. Allerdings ist mir kein
Konzept bekannt, wie man mit Eltern umgeht, deren Kinder der Schulpflicht nicht
nachkommen. Das gehört für mich alles zu
diesem Punkt.
Zudem frage ich mich, wie wir in Notschlafstellen die Privatsphäre gewährleisten wollen? Dafür bräuchten wir alles Einzelzimmer! Ich konnte nirgendswo eine Auflistung
der Kosten finden, die da auf uns zukommen. So würde es jedenfalls Notunterkünfte
wie das Alexihaus oder die Hunoldstraße 22
in Hülle und Fülle brauchen.
Ihr könnt doch nicht der Meinung sein, dass
es ein Wunder ist, wie wohltätig alle sind,
die da zustimmen, und dann kommen die
Menschen erst wieder in ein Vier- und Fünfbettzimmer. Wo ist da die Privatsphäre?
Und was passiert, wenn sie krank werden?
Wo werden die Menschen versorgt? Soweit
ich weiß, gibt es in den Notschlafstellen
nicht die richtige Betreuung, die die Leute
brauchen. Ich verstehe es einfach nicht - tut
mir leid.
Im Jahr 2014 hat GR Federspiel bereits einen Antrag zum Modell Housing First in einer Sitzung des Tiroler Landtags eingebracht. Dieser wurde damals abgelehnt. Wir
haben in der Sitzung des Gemeinderates
am 13.06.2024 einen Antrag betreffend die
bevorzugte Wohnungsvergabe an bestimmte Notschlafstellennutzer gestellt. Damit ist bis heute nichts passiert, und auch
das verstehe ich nicht.
Ich bin nicht so eine, die sagt, dass wir jetzt
Workshops bzw. eine Beschäftigungstherapie machen, sondern ich bin vielmehr eine
Frau der Taten. Deswegen werde ich in der
heutigen Sitzung zwei Anträge einbringen:
Einer betrifft erneut die bevorzugte Wohnungsvergabe an bestimmte Notschlafstellennutzer, aber dieses Mal unter Einbeziehung des Modells Housing First. Housing
First wird auch in der Heiligen Schrift, sprich
dem Zukunftsvertrag 2024 bis 2030 erwähnt. Der zweite Antrag betrifft die Sanierung und den Ausbau der Wohnungslosen