Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_01_23_gr_protokoll.pdf

- S.51

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dann auf der Website darauf hinweisen,
dass alle ihr Handy mitnehmen sollen, weil
die Gedenkstätte noch nicht beleuchtet ist.
Ich frage mich echt, was das für ein Umgang von der Stadt mit solch einem Projekt
ist. Es geht um € 1.000,-- und allenfalls eine
einzige Liquiditätsphase von ein paar Monaten, wenn man die € 200.000,-- einrechnet.
Bezüglich den vorgesehenen Displays für
die historische und didaktische Information,
möchte ich Folgendes wiederholen: Ein
paar Stelen zu errichten, eine analoge Informationstafel hinzustellen und eine Website
anzubieten, werden in der Universitätsstadt
Innsbruck im Jahr 2025 definitiv zu wenig
und letztendlich auch unwürdig in der Umsetzung sein. Bitte halten Sie sich das, was
dort entstehen wird, vor Ihr geistiges Auge.
Ich möchte mich bei Bgm.-Stellv. Willi noch
einmal bezüglich der Nachfrage von StR
Mag. Stoll erkundigen. Auf Seite 7 in der
Unterlage der Mag.-Abt. V, Kultur, vom
15.01.2025 steht, dass die Kosten und die
Finanzierung im Vollausbau € 1.278.000,-brutto betragen. Bezüglich den Errichtungskosten darf ich wie folgt zitieren:
"Die geschätzten Errichtungskosten für das
Gesamtprojekt der Werkgemeinschaft Bablick-Denzer-Machat-Schlorhaufer-Zschiegner belaufen sich auf € 1.065.000,-- netto,
also € 1.278.000,-- brutto. Darin enthalten
sind nicht nur die Kosten für die Umsetzung
der baulichen Strukturen, sondern auch die
digitale Präsentation des Projektes auf einer
Website, ein Audiowalk, das grafische Erscheinungsbild, didaktisches Material sowie
das Gesamthonorar der Werkgemeinschaft."

noch eine tatsächliche Reserve! Damit es
alle nachvollziehen können, woraus sich die
Summe der Zusagen in Höhe von
€ 437.000,-- ergibt, möchte ich das kurz aufklären. € 397.000,-- wurden uns davon bereits schriftlich zugesagt. Die Österreichische Post hat uns eine mündliche Unterstützung in Höhe von € 40.000,-- zugesichert.
Auf diese mündliche Zusage würde ich
schon vertrauen. Wir haben also knapp
€ 1,38 Mio. mit 23.01.2025 zur Verfügung,
um dieses Projekt umzusetzen.
Gebt Euch deshalb einen Ruck. Lasst uns
noch einmal eine Sitzungsunterbrechung
machen, um Euch ein Bild über den Beschluss und alles, was inhaltlich falsch ist,
zu machen. Es könnte vielleicht MDin
Mag.a Herlitschka, MSc treffen, aber in der
Unterlage steht, dass es eine Reserve ist.
Das ist einfach falsch - bitte streicht das
heraus. Es sind Mehrkosten. Die
€ 947.000,-- stammen aus der Schätzung.
Das ist keine Reserve, sondern das Delta
zwischen dem Beschluss und dem, was die
Stadt Innsbruck hat.
Zu guter Letzt habe ich noch eine Frage an
Bgm.-Stellv. Willi. Das Honorar ist laut dieser Unterlage inkludiert. Wir reden von
€ 1.278.000,--, obwohl knapp € 1,37 Mio. finanziert sind. Welcher Grund spricht dafür,
dass man das Projekt in zwei Phasen teilt?
Gibt es da eine Antwort darauf oder liegt ein
anderer Grund vor und wir wissen es nur
nicht?
Ich bringe jetzt jedenfalls folgenden Abänderungsantrag ein, den ich dann Herrn Bürgermeister übergebe.
Der Gemeinderat möge beschließen,

Wir haben als Stadt Innsbruck € 840.000,-zur Verfügung - plus die Zusagen. Damit
sind wir mit den verfügbaren Mitteln weit
über den Kosten des Projekts. Die Summe
der Zusagen beträgt € 437.000,--. Rechnen
wir nun die € 437.000,-- mit den uns zur
Verfügung stehenden € 840.000,-- zusammen, dann kommen wir auf € 1.277.000,--.
Darin ist noch gar nicht die Unterstützung
der NHT in Höhe von € 100.000,-- miteingerechnet. Wenn ich es nämlich richtig im
Kopf habe, dann liegen die Dividenden der
NHT bei nicht ganz € 50.000,-- im Jahr.

1.

Der Gemeinderat befürwortet die gesamthafte Umsetzung des Projektes
"Gedenkort Reichenau" laut Beitrag der
Wettbewerbssieger ARGE BablickDenzer-Machat-Schlorhaufer-Zschiegner.

2.

Der Gemeinderat genehmigt die ursprünglich für Projektphase 1 angesetzten Gesamtkosten inklusive Mehrwertsteuer in Höhe von € 947.790,60,
um mit der Umsetzung starten zu können.

Uns stehen also mit Stand heute
€ 1,57 Mio. zur Verfügung und damit auch

3.

Der Gemeinderat genehmigt zudem die
vorgelegten Förderzusagen in Höhe

GR-Sitzung 23.01.2025