Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_01_23_gr_protokoll.pdf
- S.60
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Es wird sich relativ zeitnah, also in der
Funktionsperiode ergeben, dass der Viaduktbogen 40, über den wir heute diskutieren, auch ein möglicher Standort wäre. Im
vorliegenden Akt ist die Überlegung enthalten, dass der Bogen so aufbereitet wird,
dass er als Test-Space funktionieren kann.
Wie die Vergabe genau aussehen wird, ist
nach wie vor ein Teil der Verhandlungen. Im
Grunde geht es darum, dass wir eigentlich
nicht eine/n fixe/n Mieter/in haben, sondern
wir wollten temporär JungunternehmerInnen
ansiedeln. Das heißt, dass uns ein Zeitraum
zwischen 6 und 11 Monaten vorschwebt, in
dem diese Personen dort ihr Geschäftsmodell testen können. Ein KundInnenstamm
kann aufgebaut werden, um anschließend
eine andere Betriebsstätte zu finden.
Die Idee wäre, eine Verbindung zum gewerblichen Leerstand in unserer Stadt herzustellen. Das Traumszenario ist, dass in
dem Viaduktbogen ein Konzept getestet
wird. Wenn es gut ankommt und StammkundInnen und UnterstützerInnen aufgebaut
sind, ist von unserer Seite keine Förderung
mehr notwendig und wir können helfen, eine
passende Immobilie zu finden, die dauerhaft
genutzt werden kann.
Über das Stichwort Impact Hub, welches im
Amtsbericht erwähnt wird, bin ich auch nicht
glücklich. Ich habe das erst erfahren, nachdem der Akt bereits im Stadtsenat behandelt wurde. Es gibt keine Absprachen. Die
richtige Stelle dafür ist das Gründungsservice der Wirtschaftskammer Tirol (WKO) sowie der Verein Start-up-Tirol. Wir müssen
uns dann überlegen, inwieweit uns diese
Organisationen unterstützen, die passenden
JungunternehmerInnen zu finden. Das ist
eine Aufgabe, bei der sich die Stadt sehr
schwer tut, auch wirklich alle Neugründungen gesammelt zu beobachten und zu entscheiden, wer in welches Objekt passt.
Dabei sind wir natürlich auf die Hilfe von
den genannten Playern angewiesen, dass
in der Unternehmensentwicklungsphase gezielt darauf geachtet wird, wer für welchen
Raum geeignet ist. Anschließend soll eine
Möglichkeit geschaffen werden, dauerhaft
einen neuen Standort zu finden. Vielen lieben Dank.
GRin Dengg: Ich brauche ein wenig Aufklärung. Im Akt steht das Stichwort Impact Hub
in Klammer. Nachdem der Geschäftsführer
GR-Sitzung 23.01.2025
von Impact Hub nun gesprochen hat, habe
ich zwei Fragen. GR Auer, BSc BA MA,
wenn Du "wir" sagst, dann meinst Du nicht
Deine Firma, sondern den Gemeinderat der
Stadt Innsbruck? Habe ich das richtig verstanden?
BA
(GR Auer, BSc BA
MA: In welchem Kontext?)
Allgemein. Jetzt möchte ich auf den § 23
des Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) verweisen. Hier ist etwas
schiefgegangen.
Wie meinen Sie das, GR Auer, BSc BA MA,
wenn Sie das Wort "wir" gebrauchen? Sprechen Sie als Geschäftsführer der Impact
Hub oder als Gemeinderat der Innsbrucker
Grünen?
BA
(GR Auer, BSc BA
MA: Als Teil der Koalition.)
Ok. Kurve genommen - gratuliere. Der Impact Hub fällt dann für mich explizit heraus.
Wie wir wissen, ist der Impact Hub in der
Kulturbackstube - Die Bäckerei schon eine
etablierte Firma. Das ist kein Start-up für 6
bis 12 Monate mehr. Wir müssten daher
das Beispiel schnellstens wieder aus dem
Akt nehmen. Wenn dies im Amtsbericht vermerkt ist, ist das laut meines bescheidenen
Wissens eine Befangenheitsfrage. Das begreife ich jetzt nicht. Aber gut, ich verstehe
bei dieser Koalition vieles nicht und so geht
es mir jetzt auch.
Kommt der Impact Hub dann beim Viaduktbogen nie und nimmer in Frage? Das ist
kein Start-up-Unternehmen mehr in dem
Sinne, denn die Ansiedelung in der Kulturbackstube - Die Bäckerei ist schon erfolgt.
Dort fanden große Umbauarbeiten statt. Daher ist das für mich wie eine Firma und nicht
wie ein Start-up-Unternehmen. Sehe ich
das richtig?
Ich bin sehr verwundert, weil GR Auer, BSc
BA MA ausgeführt hat, dass er nicht glücklich darüber ist, dass der Impact Hub im
Amtsbericht erwähnt wird. Daran sieht man,
welche Dinge hier laufen.
GRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich möchte auf
§ 41 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck
(GOGR) verweisen. Es hat den Anschein
erweckt, dass GR Auer, BSc BA MA hier als