Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_01_23_gr_protokoll.pdf
- S.90
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sogar angeführt, wie man sich bei welchem
Sirenenton verhalten soll.
Ein Notfall, über den wir im letzten Gemeinderat ausführlich gesprochen haben, wird in
dem Zusammenhang aber nicht so gut abgedeckt - das ist die häusliche Gewalt. Manche würden jetzt bestimmt vorschlagen,
dass man in solchen Situationen die 133
wählen kann, damit die Polizei vorbeikommt. Aber, wenn das für die Betroffenen
so einfach wäre, dann würde ich jetzt nicht
hier draußen stehen und diesen Antrag referieren.
Leider gibt es immer wieder Berichte, in denen steht, dass das Einschreiten der Polizei
für die Betroffenen oftmals zu einer Eskalation der Situation führt. Daran erkennt man,
dass es ein sehr heikles Thema ist, wie man
mit häuslicher Gewalt umgehen soll - vor allem, wenn man die Polizei rufen will. Betroffene haben nach der Gewalt, die sie erfahren haben, oft gar nicht mehr die Energie, die Polizei zu rufen. Und auch nicht
jede/r NachbarIn hat die Zivilcourage, das
für sie zu übernehmen.
In guter akademischer Praxis muss ich natürlich anführen, woher meine Inspiration für
diesen Antrag kommt. Wir haben in der
Stadt Innsbruck feministische Organisationen, die bereits ehrenamtlich solche Leitfäden gestaltet und in einigen Wohnhäusern
aufgehängt haben. Leider gleicht das Aufhängen dieser Leitfäden aber schon fast
einer Sisyphusarbeit, weil sie nie lange hängen bleiben!
Ich möchte den Antrag als einen weiteren
Schritt einbringen, um häusliche Gewalt
endlich zu enttabuisieren. Ich wünsche mir
eine breite Zustimmung und beantrage, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
GRin DIin (FH) Payr, MEng: Vielen Dank für
den Antrag. Wir finden diesen Vorschlag
sehr gut und haben auch noch einmal mit
den anderen Regierungsfraktionen darüber
beraten. Dabei haben wir das Ganze noch
einmal etwas weitergedacht und haben uns
überlegt, ob es vielleicht auch sinnvoll wäre,
die Innsbrucker Immobilien GmbH (IIG)
oder andere WohnbauträgerInnen anzusprechen.
Deshalb bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein.
GR-Sitzung 23.01.2025
Der Gemeinderat möge beschließen,
dass der Stadtsenat damit beauftragt wird,
den Bürgermeister als Eigentümervertreter
der Stadt Innsbruck gegenüber den gemeinnützigen WohnbauträgerInnen zu beauftragen, einen "Erste-Hilfe-Leitfaden" für NachbarInnen von Gewaltbetroffenen und Betroffenen häuslicher Gewalt in den Eingangsbereichen der von den gemeinnützigen WohnbauträgerInnen verwalteten
Wohnhäusern permanent anbringen zu lassen.
DIin (FH) Payr MEng, Anzengruber, BSc,
Eichhübel, Hackl, BA BA MA, Hörhager, Lukovic BA MA MA, Mag. Lutz, Mag.a Mayr,
Mag.a Mitterer, Mag.a (FH) Obitzhofer,
Pittracher und Tomaselli, alle eigenhändig
Beschluss (einstimmig):
Der Abänderungsantrag von GRin
DIin (FH) Payr M.Eng und MitunterzeichnerInnen zum Antrag von GRin Lerch, BSc und
MitunterzeichnerInnen wird dem Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
41.12 MagIbk/69182/GR-AT/150/2024
Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG), Deckelung der Mieten
in Wohnungen (GR Onay)
Der von GR Onay und Mitunterzeichnerin in
der Sitzung des Gemeinderates am
12.12.2024 eingebrachte Antrag wird von
Bgm. Mag. Anzengruber, BSc aufgrund vorliegender Rechtsansicht a limine zurückgewiesen, weil das Ansinnen in die gesetzliche Zuständigkeit des Stadtsenates fällt.
42.
Beantwortung einer eingebrachten dringenden Anfrage
42.1
MagIbk/94157/GfGR-AF/1/2025
Tiroler Landestheater Innsbruck,
Mediationsprozess für die Führungsebene (TURSKY und FRITZ)
Bgm. Mag. Anzengruber, BSc: Die von
StR Mag. Stoll und MitunterzeichnerInnen
eingebrachte dringende Anfrage wird gemäß Beilage beantwortet und in der Sitzung
verlesen.